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Kombinierte Nomenklatur - Änderung der Erläuterungen
Die Änderungen betreffen Copolymere und Gabelstapler.
10.11.2025
Von Stefanie Eich | Bonn
Die Erläuterungen zur Kombinierten Nomenklatur werden an mehreren Stellen geändert. Details finden Sie in den verlinkten Bekanntmachungen im EU-Amtsblatt vom 10. November 2025:
In Kapitel 39 "Kunststoffe und Waren daraus" wird eine neue Erläuterung zu Anmerkung 4 hinzugefügt. Sie betrifft die Berechnung der Massenverhältnisse von Monomereinheiten in Copolymeren. (C/2025/6093)
Der Erläuterung zu KN-Unterpositionen 3907 61 00 und 3907 69 00 "Polyethylenterephthalat" wird ein neuer Absatz hinzugefügt. (C/2025/6087)
- Die Erläuterungen zu 8427 betreffen Gabelstapler; andere mit Hebevorrichtung ausgerüstete Karren zum Fördern und für das Hantieren; zu 8429 selbstfahrende Planiermaschinen (Bulldozer und Angledozer), Erd- oder Straßenhobel (Grader), Schürfwagen (Scraper), Bagger, Schürf- und andere Schaufellader, Straßenwalzen und andere Bodenverdichter. Hier wird eine neue Erläuterung eingefügt. (C/2025/6088)
Weitere Änderungen gab die EU-Kommission im Juni 2025 im EU-Amtsblatt bekannt:
- Die Erläuterungen zu KN-Code 9405 50 00 "Nicht elektrische Leuchten und Beleuchtungskörper“ erhält eine neue Fassung. (C/2025/3446)
- Die Erläuterungen zu 1902 betreffen Teigwaren. Hier wird für die Unterpositionen 1902 20 10 bis 1902 20 99 "Teigwaren, gefüllt (auch gekocht oder in anderer Weise zubereitet)" ein neuer Absatz eingefügt. C/2025/3447
- Die Erläuterungen zu 9505 90 00 "andere" betreffen Leuchtstäbe. Hier wird eine neue Erläuterung eingefügt. C/2025/3460