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Zollmeldung EU Coronavirus
Maßnahmen werden erneut verlängert
03.01.2022
Seit April 2020 gilt eine Befreiung von Einfuhrabgaben und Mehrwertsteuern für die Einfuhr von Waren, die für die Bekämpfung von COVID-19 gebraucht werden. Dazu zählen Schutzausrüstung, Testkits oder medizinische Geräte wie zum Beispiel Beatmungsgeräte.
Die Maßnahme wurde erneut verlängert. Sie gilt bis 30. Juni 2022.
Berechtigt, medizinische Waren und Geräte zollfrei beziehungsweise einfuhrumsatzsteuerfrei einzuführen, sind
Weiterführende Informationen und ein ausführliches FAQ finden Sie auf der Internetseite der deutschen Zollverwaltung zur Coronakrise.
Quelle:
Beschluss (EU) 2021/2313 der Kommission vom 22. Dezember 2021 über die Befreiung von Gegenständen, die zur Bekämpfung der Auswirkungen des COVID-19-Ausbruchs im Jahr 2022 benötigt werden, von Eingangsabgaben und Mehrwertsteuer; ABl. L 464 vom 28. Dezember 2021, S. 11.