Zollmeldung EU Freihandelsabkommen (Warenursprung, Präferenzen)
EU-Mercosur-Abkommen: Vorläufige Anwendung ab 1. Mai 2026
Das Interimshandelsabkommen wird ab dem 1. Mai 2026 vorläufig angewendet.
25.03.2026
Von Andrea González Alvarez | Bonn
Am vergangenen Montag teilte die EU-Kommission mit, dass das Interimshandelsabkommen (iTA) ab dem 1. Mai 2026 vorläufig angewendet werden kann. Ab diesem Zeitpunkt gilt es zwischen der EU und allen Mercosur-Staaten, die ihre Ratifizierungsverfahren abgeschlossen und dies der EU bis Ende März notifiziert haben. Mittlerweile haben Argentinien, Brasilien und Uruguay das iTA ratifiziert. Paraguay dürften sein Ratifizierungsverfahren in Kürze abschließen.
Bereits Ende Februar hat die Präsidentin der EU-Kommission, Ursula von der Leyen, angekündigt, dass das EU-Mercosur-Abkommen vorläufig angewendet werden könnte, sobald die im Vertrag dafür vorgesehenen Voraussetzungen erfüllt sind.
Anfang Januar unterzeichneten die EU und die Mercosur-Länder das EU-Mercosur-Abkommen, nachdem der Rat der EU die Unterzeichnung mit qualifizierter Mehrheit genehmigt hatte. Darauffolgend ist es dem Europäischen Parlament zur Zustimmung vorgelegt worden, welches seinerseits für eine Überprüfung der Vereinbarkeit des Abkommens mit dem EU-Recht durch den EuGH gestimmt hat.
Weitere Informationen zu den sich im Einzelnen ergebenen Handelserleichterungen sind in unserem Bericht abrufbar.
Quellen: