Zollbericht Indien Freihandelsabkommen (Warenursprung, Präferenzen)

EU und Indien schließen Verhandlungen über Freihandelsabkommen ab

Verbesserter Marktzugang für 96,6 Prozent der EU-Warenexporte

Von Jürgen Huster | Bonn

Nach 18 Jahren Verhandlungen mit zwischenzeitlichen Unterbrechungen haben die EU und Indien am 27. Januar 2026 den erfolgreichen Abschluss über ein Freihandelsabkommen bekanntgegeben. Demnach sollen nach Angaben der EU-Kommission die Zölle für 96,6 Prozent der EU-Warenexporte nach Indien reduziert oder ganz abgeschafft werden. So werden zum Beispiel die indischen Importzölle für Kraftfahrzeuge schrittweise von 110 auf bis zu 10 Prozent gesenkt, während sie für Autoteile nach fünf bis zehn Jahren vollständig abgeschafft werden. Auch Zölle von bis zu 44 Prozent für Maschinen, 22 Prozent für Chemikalien und 11 Prozent für Arzneimittel werden größtenteils abgeschafft. Darüber hinaus werden die indischen Importzölle für bestimmte landwirtschaftliche Verarbeitungserzeugnisse wie zum Beispiel Süßwaren und alkoholische Getränke gesenkt.

Neben dem gegenseitigen verbesserten Marktzugang für Waren wurden unter anderem auch Erleichterungen im Zugang für den Bereich der Dienstleistungen vereinbart.

Nächste Schritte bis zum Inkrafttreten

Das nun verhandelte Freihandelsabkommen kann nach Annahme des EU-Rates und Unterzeichnung sowie der Ratifizierung durch das Europäische und indische Parlament in Kraft treten. Das genaue Datum des Inkrafttretens steht noch nicht fest. 

Quelle: Pressemitteilung der EU-Kommission vom 27. Januar 2026

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