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Verlängerung der Sanktionen
20.07.2021
Die bestehenden Sanktionen gegenüber Russland werden um weitere sechs Monate bis zum 31. Januar 2022 verlängert.
Die restriktiven Maßnahmen wurden 2014 aufgrund der Lage in der Ukraine eingeführt. Sie betreffen den Finanz-, Energie- sowie Verteidigungssektor sowie Güter mit doppeltem Verwendungszweck.
Eine ausführliche Übersicht über die EU-Russland-Sanktionen finden Sie in unserem GTAI-Special.
Quelle:
Beschluss (GASP) 2021/1144 des Rates vom 12. Juli 2021 zur Änderung des Beschlusses 2014/512/GASP über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren; ABl. L 247 vom 13. Juli 2021, S. 99.