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EU Customs & Trade News EU Zolltarif, Einfuhrzoll

EU setzt Zölle auf Stoffe zur Fertigung von Stickstoffdünger aus

Die Zollaussetzung ist auf sechs Monate befristet. Sie gilt nicht für alle Einfuhren.  

Von Stefanie Eich | Bonn

Die Zollaussetzung gilt für Ammoniak sowie Harnstoffe. Beide Stoffe werden für die Herstellung von Stickstoffdüngern benötigt. Folgende Waren sind begünstigt: 

  • Ammoniak, wasserfrei; KN-Code: 2814 10 00
  • Harnstoff; KN-Codes: 3102 10 10  und 3102 10 90

Die Zollaussetzung gilt vom 17. Dezember 2022 bis zum 17. Juni 2023.

Für Einfuhren aus Russland und Belarus gilt die Zollaussetzung nicht.

Die regulären Zollsätze betragen 5,5 beziehungsweise 6,5 Prozent. 

Quelle:     
Verordnung (EU) 2022/2465 des Rates vom 12. Dezember 2022 zur Änderung von Anhang I der Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 über die zolltarifliche und statistische Nomenklatur sowie den Gemeinsamen Zolltarif; ABl. L 322 vom 16. Dezember 2022, S. 81.

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