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Zwei Anhänge des Freihandelsabkommens werden geändert.
02.01.2023
Von Stefanie Eich | Bonn
Die Anhänge 10-A und 10-B des Freihandelsabkommens EU-Südkorea enthalten geschützte geografische Angaben für landwirtschaftliche Erzeugnisse, Lebensmittel, Wein und Spirituosen. Das Freihandelsabkommen sieht vor, dass beide Vertragsparteien zusätzliche zu schützende geografische Angaben aufnehmen beziehungsweise bestehende Einträge streichen können.
Der Handelsausschuss EU-Südkorea erweitert die Anhänge um 44 geografische Angaben der EU und 41 geografische Angaben Koreas. Daneben gibt es einige Namensänderungen sowie Streichungen.
Die Änderungen gelten ab 1. Januar 2023.
Quellen: