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EU-Südkorea - Änderungen bei geografischen Angaben
Zwei Anhänge des Freihandelsabkommens werden geändert.
02.01.2023
Von Stefanie Eich | Bonn
Die Anhänge 10-A und 10-B des Freihandelsabkommens EU-Südkorea enthalten geschützte geografische Angaben für landwirtschaftliche Erzeugnisse, Lebensmittel, Wein und Spirituosen. Das Freihandelsabkommen sieht vor, dass beide Vertragsparteien zusätzliche zu schützende geografische Angaben aufnehmen beziehungsweise bestehende Einträge streichen können.
Der Handelsausschuss EU-Südkorea erweitert die Anhänge um 44 geografische Angaben der EU und 41 geografische Angaben Koreas. Daneben gibt es einige Namensänderungen sowie Streichungen.
Die Änderungen gelten ab 1. Januar 2023.
Quellen:
- Beschluss Nr. 4 des Handelsausschusses EU-Korea vom 30. November 2022 zur Änderung der Anhänge 10-A und 10-B des Freihandelsabkommens; ABl. L 328 vom 22. Dezember 2022, S. 156;
- Mitteilung über den Zeitpunkt des Inkrafttretens der Änderung der Anhänge 10-A und 10-B; Abl. L 328 vom 22. Dezember 2022, S. 63.