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Die Maßnahmen richten sich gegen vier Personen, die für Menschenrechtsverletzungen in Russland verantwortlich sind.
11.03.2021
Im Dezember 2020 führte die EU ein neues Sanktionsregime ein. Damit schuf die EU einen Rechtsrahmen für Sanktionen gegenüber Einzelpersonen, Organisationen sowie staatliche und nicht-staatliche Einrichtungen, die für Menschenrechtsverletzungen verantwortlich oder an ihnen beteiligt sind. Die Maßnahmen können, unabhängig davon, wo sie stattgefunden haben, verhängt werden.
Das Instrument wird nun erstmalig genutzt: Die Maßnahmen betreffen vier russische Personen und werden im Zusammenhang mit der Verurteilung von Alexej Nawalny verhängt. Sie umfassen ein Reiseverbot und das Einfrieden von Vermögenswerten. Zudem ist es Personen und Einrichtungen verboten, den betroffenen Personen direkt oder indirekt Mittel zur Verfügung zu stellen.
Quellen: