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Sogenannte EU-Terroristenliste wird aktualisiert.
15.08.2022
Von Stefanie Eich | Bonn
Die sogenannte EU-Terroristenliste enthält Personen und Organisationen, die restriktiven Maßnahmen zur Bekämpfung des Terrorismus unterliegen. Zu den Maßnahmen gehören zum einen das Einfrieren von Vermögenswerten. Zum anderen ist es EU-Wirtschaftsteilnehmern verboten, den benannten Personen und Organisationen Finanzmittel oder andere wirtschaftliche Ressourcen zur Verfügung zu stellen.
Die Liste wird regelmäßig überprüft. Zurzeit sind 13 Personen und 21 Organisationen von den Maßnahmen betroffen.
Quellen: