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EU Customs & Trade News EU Zolltarif, Einfuhrzoll

Handelsliberalisierung für Waren aus Moldau

Update - Die EU weitet zollfreie Kontingente für Waren aus Moldau aus 

Von Stefanie Eich | Bonn

Nachdem die Europäische Union (EU) ihre  Handelsmaßnahmen für Moldau zunächst bis zum 24. Juli 2025 verlängerte, waren diese ausgelaufen. Sie umfassten eine vorübergehende einseitige Aussetzung aller Zölle und Kontingente gemäß Titel V des Assoziierungsabkommens der EU mit Moldau. Auch die Anwendung der Einfuhrpreisregelung für Waren in Anhang XV-B wurde ausgesetzt. 

Mit einem neu verabschiedeten Beschluss vom 24. September 2025 werden die bisherigen Maßnahmen in eine dauerhaftere Freihandelsregelung überführt. Dabei wurden die zollfreien Kontingente deutlich ausgeweitet.

Von den Handelserleichterungen profitieren folgende Produkte:

  • Tomaten
  • Knoblauch
  • Tafeltrauben
  • Äpfel
  • Kirschen
  • Pflaumen
  • Traubensaft
  • Gurken
  • Artischocken
  • bestimmte Zitrusfrüchte
  • Birnen
  • Aprikosen
  • Nektarinen

Dabei wurden die Jahreskontingente für Pflaumen von 15.000 t auf 61.000 t, für Kirschen von 1.500 t auf 4.500 t, für Tafeltrauben von 20.000 t auf 40.000 t und für Äpfel von 40.000 t auf 50.000 t erweitert.

Für den Übergangszeitraum zwischen dem 25. Juli und dem 4. Oktober 2025, in dem bereits Zölle gezahlt worden sind, können Zollrückerstattungen beantragt werden.

Zum Hintergrund 

Zwischen der EU und Moldau besteht ein Freihandelsabkommen. Alle landwirtschaftlichen Erzeugnisse können zollfrei in die EU eingeführt werden. Lediglich für sieben landwirtschaftliche Erzeugnisse sieht das Abkommen noch zollfreie Kontingente vor. Seit Juli 2023 hat die EU die Einfuhr bestimmter landwirtschaftlicher Erzeugnisse aus Moldau vollständig liberalisiert. Die noch bestehenden Zollkontingente wurden ausgesetzt, sodass die betroffenen Waren zollfrei in die EU eingeführt werden können. Die ursprünglichen Maßnahmen sahen lediglich eine Erhöhung der Zollkontingente für die zollfreie Einfuhr der genannten Erzeugnisse vor. Die Maßnahmen galten für ein Jahr vom 23. Juli 2022 bis zum 24. Juli 2023. Grund für die Handelserleichterungen sind die Auswirkungen des Krieges Russlands gegen die Ukraine. Exporte aus Moldau sind in hohem Maße abhängig von ukrainischer Infrastruktur. Zudem waren die Ukraine, Russland und Belarus bisher wichtige Absatzmärkte. Ziel war es, durch die vorübergehenden Maßnahmen, Exporte in die EU umzulenken. Die bisherigen Maßnahmen haben sich positiv auf den Handel zwischen der EU und Moldau ausgewirkt, sodass Ausfuhren in die EU umgelenkt werden konnten. 

Quellen: 

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