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EU Customs & Trade News EU Zolltarif, Einfuhrzoll

Kombinierte Nomenklatur - Änderung der Erläuterungen

Die Änderungen betreffen Arzneiwaren, Seifen und Pflanzenschutzmittel.

Von Stefanie Eich | Bonn

Die Erläuterungen zur Kombinierten Nomenklatur werden an mehreren Stellen geändert. Es werden neue Erläuterungen für folgende (Unter-)Positionen eingefügt:

  • Position 3004 – "Arzneiwaren (ausgenommen Erzeugnisse der Position 3002, 3005 oder 3006), die aus gemischten oder ungemischten Erzeugnissen zu therapeutischen oder prophylaktischen Zwecken bestehen, dosiert (einschließlich solcher, die über die Haut verabreicht werden) oder in Aufmachungen für den Einzelverkauf“ erhält zwei neue Absätze und eine neue Tabelle mit Angaben zu definierten Tagesdosen;
  • KN-Unterposition 3402 50 10 und 3402 50 90 "Zubereitungen in Aufmachungen für den Einzelverkauf";
  • Position 3808 – "Insektizide, Rodentizide, Fungizide, Herbizide, Keimhemmungsmittel und Pflanzenwuchsregulatoren, Desinfektionsmittel und ähnliche Erzeugnisse, in Formen oder Aufmachungen für den Einzelverkauf oder als Zubereitungen oder Waren (zum Beispiel Schwefelbänder, Schwefelfäden, Schwefelkerzen und Fliegenfänger)".

Quelle:     
Erläuterungen zur Kombinierten Nomenklatur der Europäischen Union; ABl. C 200 vom 8. Juni 2023, S. 2-3.

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