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EU Customs & Trade News EU Zolltarif, Einfuhrzoll

Kombinierte Nomenklatur - Änderung der Erläuterungen

Die Änderung betrifft Elektrofahrräder mit Pedalen

Von Stefanie Eich | Bonn

Es wird folgende neue Erläuterung eingefügt:

8711 60 10 - Zweiräder, Dreiräder und Vierräder, mit Trethilfe, mit Elektrohilfsmotor mit einer Nenndauerleistung von 250 Watt oder weniger

"Hierher gehören auch Elektrofahrräder mit Pedalen, die verschiedene ‚Fahrmodi‘ bieten, aus denen ausgewählt werden kann: a) Modus ‚Trethilfe mit Elektrohilfsmotor‘, b) reiner Tretmodus (ohne Unterstützung durch den Elektromotor) oder c) reiner Elektromodus. Der Modus kann beispielsweise durch eine am Lenker des Fahrrads angebrachte Steuerung oder über eine Mobiltelefonanwendung geändert werden."

8711 60 90 - Andere

"Die Erläuterungen zu Unterposition 8711 60 10 gelten entsprechend für Fahrräder, mit Trethilfe, mit Elektrohilfsmotor.“

Quelle:     
Erläuterungen zur Kombinierten Nomenklatur der Europäischen Union; ABl. C 356 vom 16. September 2022, S. 2.

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