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Die Erläuterungen werden an mehreren Stellen geändert
26.08.2021
Die Erläuterungen zur Kombinierten Nomenklatur werden an vier Stellen geändert:
Unterposition 8505 11 00 bis 8505 19 90 „Dauermagnete und Waren, die dazu bestimmt sind, nach Magnetisierung Dauermagnete zu werden“
In diese Position gehören Kühlschrankmagnete, während Kühlschrankmagnete, die an einem Gebrauchsgegenstand befestigt sind, nicht unter dieser Position eingereiht werden, zum Beispiel Flaschenöffner.
Beispiele für Waren dieser Position.
Position 9403 „Andere Möbel und Teile davon“
Die Änderungen konkretisieren, welche Art von Regalen in dieser Position eingereiht werden. Sogenannte Seifenschalen oder Schwammkörbe gehören nicht dazu.
Beispiele für Waren dieser Position.
Unterposition 9503 00 70 „Spielzeug, aufgemacht, Zusammenstellungen
Die Änderung konkretisiert, was unter Zusammenstellungen zu verstehen ist.
Beispiele für Waren dieser Position.
Position 9506 „Geräte und Ausrüstungsgegenstände für die allgemeine körperliche Ertüchtigung, Gymnastik, Leicht- und Schwerathletik, andere Sportarten (einschließlich Tischtennis) oder Freiluftspiele, in diesem Kapitel anderweit weder genannt noch inbegriffen; Schwimm- und Planschbecken“
Die Änderung konkretisiert, dass sogenannte Fitnessbänder nicht unter diese Position eingereiht werden. Sie werden nach ihrer stofflichen Beschaffenheit eingereiht.
Quelle:
Erläuterungen zur Kombinierten Nomenklatur der Europäischen Union; ABl. C 333I vom 19. August 2021.