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EU Customs & Trade News EU Zolltarif, Einfuhrzoll

Kombinierte Nomenklatur – Haarband

Neue Einreihungsentscheidung

Durchführungsverordnung (EU) 2022/83 der Kommission vom 16. Januar 2022 zur Einreihung bestimmter Waren in die Kombinierte Nomenklatur; ABl. L 14 vom 21. Januar 2022, S. 1.  

Anmerkung:

Die nachstehend beschriebene Ware wird in die Kombinierte Nomenklatur unter den genannten KN-Code eingereiht:

„Waren bestehend aus einem schlauchförmigen, elastischen Gewirke (synthetische Fasern mit Kautschukfaden), in Form einer Schlaufe mit einem Durchmesser von etwa 4,5 cm und einer Breite von etwa 2 cm (ausgerollt).

Die Waren werden als Schlauch gestrickt und auf eine bestimmte (vorprogrammierte) Breite (2 cm) geschnitten.

Aufgrund des im elastischen Gewirke enthaltenen Kautschukfadens rollen sich die Ränder der Waren auf, wodurch sie die Form eines gebrauchsfertigen Haarbands erhalten.“

Die Ware ist als „anderes konfektioniertes Bekleidungszubehör, aus elastischen oder kautschutierten Gewirken“ unter folgendem KN-Code einzureihen:

Einreihung nach 6117 80 10

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