EU Customs & Trade News EU Zolltarif, Einfuhrzoll
Kombinierte Nomenklatur – Stäbe aus Wolfram
Neue Einreihungsentscheidung
16.04.2021
Durchführungsverordnung (EU) 2021/600 der Kommission vom 7. April 2021 zur Einreihung bestimmter Waren in die Kombinierte Nomenklatur; ABl. L 127 vom 14. April 2021, S. 26.
Anmerkung:
Die nachstehend beschriebene Ware wird in die Kombinierte Nomenklatur unter den genannten KN-Code eingereiht:
„Stäbe aus Wolframlegierung mit einem Wolframgehalt von mehr als 94 GHT und einem Lanthangehalt von 1,5 GHT, mit einer Länge von 150 mm und einem Durchmesser von 3 mm. Die Stäbe sind nicht nur durch Sintern hergestellt, nicht mit Dekapier- oder Flussmittel umhüllt oder gefüllt. Sie haben stumpfe Enden (d. h. keine Spitzen) und sind einzeln farblich markiert. Die Farbmarkierung verweist auf das Legierungselement und den Wolframgehalt. Die Stäbe sind in Chargen abgepackt.
Die Stäbe sind zum Anschleifen bestimmt und dienen als Schweißelektroden für das WIG-Schweißen (Wolfram-Inertgas-Schweißen). Bei diesem Schweißverfahren dient die Elektrode dazu, den Lichtbogen zwischen Elektrode und Werkstück zu bilden. Die Elektrode schmilzt während des Verfahrens nicht, d. h., sie ist nicht abschmelzend.“
Die Ware entspricht aufgrund ihrer objektiven Merkmale dem Wortlaut der Position 8101. Sie ist als „Stangen (Stäbe) aus Wolfram, ausgenommen nur gesinterte“ einzureihen:
Einreihung nach 8101 99 10