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EU Customs & Trade News EU Zolltarif, Einfuhrzoll

Kombinierte Nomenklatur – Tierfutter aus Erbsenmehl

Neue Einreihungsentscheidung

Durchführungsverordnung (EU) 2022/557 der Kommission vom 1. April 2022 zur Einreihung bestimmter Waren in die Kombinierte Nomenklatur; ABl. L 105 vom 7. April 2022, S. 16.  

Anmerkung:

Die nachstehend beschriebenen Waren werden in die Kombinierte Nomenklatur unter den genannten KN-Code eingereiht:

"Proteinreiche Fraktion, gewonnen aus der Trennung von Erbsenmehl in eine proteinreiche und eine stärkereiche Fraktion, aufgemacht in Form eines beigefarbenen, feinen Pulvers oder in Form von Pellets, in kleinen (15 bis 20 kg) oder großen Säcken (500 bis 1 000  kg).

Die Ware hat die folgenden analytischen Eigenschaften (Gehalt an Trockensubstanz):

  • 7,4 Prozent Stärke
  • 54 Prozent Proteine

Die Ware wird aus getrockneten Erbsen (Pisum sativum) hergestellt, die gewaschen, geschält und zu Erbsenmehl gemahlen werden. Anschließend wird das Mehl in einem Zentrifugalabscheider in eine proteinreiche und eine stärkereiche Fraktion getrennt. Nach diesem Verfahren wird die proteinreiche Fraktion entweder in Pulverform belassen oder in Pelletform gepresst.

Die Ware wird erkennbar und ausschließlich als Tierfutter verwendet.“

Die Ware ist als „andere Zubereitung von der zur Fütterung verwendeten Art mit einem Gehalt an Stärke von 10 GHT oder weniger“ unter folgendem KN-Code einzureihen:

Einreihung nach 2309 90 31

"Stärkereiche Fraktion, gewonnen aus der Trennung von Erbsenmehl in eine proteinreiche und eine stärkereiche Fraktion, aufgemacht in Form eines hellgelben Pulvers oder in Form von Pellets, lose oder in großen Säcken (25 bis 1 000  kg).

Die Ware hat die folgenden analytischen Eigenschaften (Gehalt an Trockensubstanz):

  • 73 Prozent Stärke
  • 13 Prozent Proteine

Die Ware wird aus getrockneten Erbsen (Pisum sativum) hergestellt, die gewaschen, geschält und zu Erbsenmehl gemahlen werden. Anschließend wird das Mehl in einem Zentrifugalabscheider in eine proteinreiche und eine stärkereiche Fraktion getrennt. Nach diesem Verfahren wird die stärkereiche Fraktion entweder in Pulverform belassen oder in Pelletform gepresst.

Die Ware wird erkennbar und ausschließlich als Tierfutter verwendet.“.

Die Ware ist als „Zubereitung von der zur Fütterung verwendeten Art mit einem Gehalt an Stärke von mehr als 30 GHT“ unter folgendem KN-Code einzureihen:

Einreihung nach 2309 90 51

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