EU Customs & Trade News EU Zolltarif, Einfuhrzoll
Kombinierte Nomenklatur - Verdampfer für elektronische Zigaretten
Neue Einreihungsentscheidung
18.04.2023
Von Stefanie Eich | Bonn
Die nachstehend beschriebene Ware wird in die Kombinierte Nomenklatur unter den genannten KN-Code eingereiht:
"Wiederverwendbarer (nachfüllbarer) Zerstäuber (Verdampfer) für eine elektronische Zigarette, bestehend aus:
- einer Basis mit einer Öffnung für die Luftregulierung und einem Anschluss zur Verbindung mit dem Akkuträger (wird nicht mit dem Verdampfer gestellt)
- einem Heizelement mit Metalldraht und Baumwollwatte
- einem Glasbehälter
- einem Mundstück.
Der Verdampfer wird ohne E-Liquid gestellt.
Der Verdampfer wird mit dem Akkuträger über einen Gewindeanschluss verbunden, über den auch der elektrische Anschluss hergestellt wird. Die gelieferte Energie erhitzt den Draht des Heizelements, das dann wiederum das E-Liquid erhitzt und dessen Verdampfung bewirkt. Hierdurch entsteht ein Dampf, der vom Nutzer eingeatmet wird."
Die Ware ist als "elektronische Zigarette" unter folgendem KN-Code einzureihen: 8543 40 00.
Die Durchführungsverordnung (EU) 2023/808 (ABl. L 101 vom 14. April 2023, S. 19) enthält eine beispielhafte Abbildung der Ware.