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EU Customs & Trade News EU Zolltarif, Einfuhrzoll

Kombinierte Nomenklatur - Verzierte Teller aus Porzellan

Neue Einreihungsentscheidung.

Von Stefanie Eich | Bonn

Die nachstehend beschriebene Ware wird in die Kombinierte Nomenklatur unter den genannten KN-Code eingereiht:

"Teller aus feinem Knochenporzellan, fein glasiert, verziert mit einem Buchstaben in künstlerischer Typografie. Der Teller hat einen Durchmesser von etwa 20 cm.

Der Teller kann als Geschirr oder (mithilfe von Telleraufhängern, zum Zeitpunkt der Einfuhr nicht beigefügt) als Wanddekoration verwendet werden."

Die Ware ist als "Geschirr und andere Artikel für den Tisch- oder Küchengebrauch, aus Porzellan" unter folgendem KN-Code einzureihen:  6911 10 00.

Quelle: 
Durchführungsverordnung (EU) 2023/1420; ABl. 174 vom 7. Juli 2023, S. 6.

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