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EU Customs & Trade News EU Zolltarif, Einfuhrzoll

Kombinierte Nomenklatur - Wärmeunterbett

Neue Einreihungsentscheidung

Von Stefanie Eich | Bonn

Die nachstehend beschriebene Ware wird in die Kombinierte Nomenklatur unter den genannten KN-Code eingereiht:

"Eine rechteckige konfektionierte Spinnstoffware aus 100 Prozent Chemiefasern (sogenanntes Wärmeunterbett), mit abgerundeten Ecken, mit Abmessungen von etwa 150 cm × 80 cm, bestehend aus zwei Lagen aus Vliesstoffen der Position 5603. Die gesamte Ware ist mit einem Band aus Gewirken eingefasst. Sie kann mit Gummibändern zur Befestigung an der Matratze versehen sein.

Die Ware ist weder gepolstert noch gefüttert.

Sie ist mit einem integrierten elektrischen Heizeinsatz mit abtrennbarem 220-240-Volt-Netzteil und einem Schalter zum Einstellen verschiedener Heizstufen ausgestattet.

Die Ware dient zur Erwärmung des Bettes und wird zwischen die Matratze und das Bettlaken gelegt. Sie bedeckt nicht den Teil der Matratze, auf dem der Kopf einer Person zum Liegen kommen soll. Der Bedienungsanleitung zufolge ist sie waschbar, wenn das Netzteil abgenommen wird."

Die Ware ist als "andere konfektionierte Ware“ unter folgendem KN-Code einzureihen: 6307 90 98 . 

Die Durchführungsverordnung (EU) 2022/1523 (ABl. L 237 vom 14. September 2022, S. 5) enthält eine beispielhafte Abbildung der Ware.

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