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EU Customs & Trade News EU Zolltarif, Einfuhrzoll

Kombinierte Nomenklatur – Weihnachtsartikel

Die Europäische Kommission präzisiert, welche Waren als Weihnachtsartikel eingereiht werden sollten.

Von Stefanie Eich | Bonn

Die Unterposition 9595 10 erfasst Weihnachtsartikel. Die zusätzliche Anmerkung 1b zu Kapitel 95 definiert, welche Dekorationsartikel für Weihnachtsbäume dazugehören. Bisher müssen die Gegenstände einen Bezug zu Weihnachten haben. Nun stellt die Kommission klar, dass Dekorationsartikel für Weihnachtsbäume nicht zwingend einen thematischen Bezug zu Weihnachten haben müssen. Es ist ausreichend, dass sie als Dekorationsartikel für Weihnachtsbäume erkennbar sind.

Die zusätzliche Anmerkung 1 b in Anhang I Teil Zwei Kapitel 95 der Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 erhält folgende Fassung:

„b) Dekorationsartikel für Weihnachtsbäume.

Hierbei handelt es sich um Gegenstände, die dazu bestimmt sind, an einen Weihnachtsbaum gehängt zu werden (d. h. im Allgemeinen Gegenstände aus leichtem, nicht dauerhaftem Material zum Schmücken eines Weihnachtsbaums).“

Quelle: Durchführungsverordnung (EU) 2022/1638; ABl. L 247 vom 23. September 2022, S. 67.

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