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Konsultation - geografische Angaben aus Costa Rica
Die Frist gilt bis 19. Oktober 2025.
20.08.2025
Von Stefanie Eich | Bonn
Die Europäische Kommission prüft, ob bestimmte geografische Angaben aus Costa Rica auch in der Europäischen Union geschützt werden sollen. Hintergrund ist das Abkommen zur Gründung einer Assoziation zwischen der EU und Zentralamerika, das eine solche Möglichkeit vorsieht.
Es besteht die Möglichkeit, Einspruch einzulegen. Einspruch einlegen können EU-Mitgliedstaaten und Drittländer sowie alle in einem Mitgliedstaat oder Drittland ansässigen oder niedergelassenen natürlichen oder juristischen Personen, die ein berechtigtes Interesse haben. Der Einspruch muss hinreichend begründet sein.
Der Einspruch muss innerhalb von zwei Monaten nach dem Datum der Veröffentlichung, also bis spätestens 19. Oktober 2025, bei der Europäischen Kommission eingehen.
Die Kontaktadresse der Kommission sowie die Liste, um welche geografischen Angaben es sich handelt, können der Bekanntmachung entnommen werden.
Quelle:
Bekanntmachung einer öffentlichen Konsultation — Geografische Angaben aus Costa Rica, die in der Europäischen Union als geografische Angaben geschützt werden sollen; ABl. C vom 20. August 2025.