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EU Customs & Trade News EU Internationale Handelsabkommen, übergreifend
Frist bis 10. Juli 2022
11.05.2022
Von Stefanie Eich | Bonn
Die Europäische Kommission prüft, ob bestimmte geografische Angaben aus Ecuador auch in der Europäischen Union geschützt werden sollen. Hintergrund ist das Handelsabkommen der EU mit Kolumbien, Peru und Ecuador, das eine solche Möglichkeit vorsieht.
Die Kommission räumt allen Mitgliedstaaten und Drittländern sowie allen in einem Mitgliedstaat oder Drittland ansässigen oder niedergelassenen natürlichen oder juristischen Personen, die ein berechtigtes Interesse haben, die Möglichkeit ein, Einspruch gegen einen solchen Schutz einzulegen. Der Einspruch muss hinreichend begründet sein.
Der Einspruch muss innerhalb von zwei Monaten nach dem Datum der Veröffentlichung, also bis spätestens 10. Juli 2022, bei der Europäischen Kommission eingehen.
Die Kontaktadresse der Kommission sowie die Liste, um welche geografischen Angaben es sich handelt, können der Bekanntmachung entnommen werden.
Quelle:
Bekanntmachung – Öffentliche Konsultation — Geografische Angaben aus Ecuador, die in der Europäischen Union als geografische Angaben geschützt werden sollen; ABl. C 192 vom 11. Mai 2022, S. 92.