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Konsultation - geografische Angaben aus Thailand
Die Frist gilt bis 25. Oktober 2025.
26.08.2025
Von Stefanie Eich | Bonn
Die Europäische Kommission prüft, ob bestimmte geografische Angaben aus Thailand auch in der Europäischen Union geschützt werden sollen. Hintergrund sind die Verhandlungen mit Thailand über ein Freihandelsabkommen, das auch ein Kapitel über geografische Angaben beinhalten soll.
Es besteht die Möglichkeit, Einspruch einzulegen. Einspruch einlegen können EU-Mitgliedstaaten und Drittländer sowie alle in einem Mitgliedstaat oder Drittland ansässigen oder niedergelassenen natürlichen oder juristischen Personen, die ein berechtigtes Interesse haben. Der Einspruch muss hinreichend begründet sein.
Der Einspruch muss innerhalb von zwei Monaten nach dem Datum der Veröffentlichung, also bis spätestens 25. Oktober 2025, bei der Europäischen Kommission eingehen.
Die Kontaktadresse der Kommission sowie die Liste, um welche geografischen Angaben es sich handelt, können der Bekanntmachung entnommen werden.
Quelle:
Bekanntmachung einer öffentlichen Konsultation — Geografische Angaben aus Thailand; ABl. C vom 26. August 2025.