Mehr zu:
EU / MadagaskarFreihandelsabkommen (Warenursprung, Präferenzen) / Zollrechtliches Ausfuhrverfahren / Registrierung von Importeuren, Zollagenten
Zoll
Sie sind ein ausländisches Unternehmen, das in Deutschland investieren möchte?
Zollmeldung EU Freihandelsabkommen (Warenursprung, Präferenzen)
Mit Wirkung ab dem 1. Januar 2023
21.12.2022
Von Stefanie Eich | Bonn
Im Rahmen des Interimsabkommens zwischen der Europäischen Union (EU) einerseits und den Staaten des östlichen und südlichen Afrika (ESA) andererseits wendet Madagaskar ab dem 1. Januar 2023 das System des Registrierten Ausführers (REX) an.
Ab 1. Januar 2023 können Waren mit Ursprung in Madagaskar nur dann präferenzbegünstigt in die EU eingeführt werden, wenn eine Erklärung auf der Rechnung vorliegt,
Warenverkehrsbescheinigungen EUR.1 sowie von ermächtigten Ausführern ausgestellte Erklärungen auf der Rechnung werden ab 1. Januar 2023 nicht mehr anerkannt.
Quelle: Mitteilung der Europäische Kommission, DG Taxud vom 9. Dezember 2022
Weitere Informationen zum REX: Merkblatt registrierter Ausführer (Zoll)