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Zollmeldung EU Freihandelsabkommen (Warenursprung, Präferenzen)

Madagaskar wendet das System des Registrierten Ausführers an

Mit Wirkung ab dem 1. Januar 2023

Von Stefanie Eich | Bonn

Im Rahmen des Interimsabkommens zwischen der Europäischen Union (EU) einerseits und den Staaten des östlichen und südlichen Afrika (ESA) andererseits wendet Madagaskar ab dem 1. Januar 2023 das System des Registrierten Ausführers (REX) an.

Ab 1. Januar 2023 können Waren mit Ursprung in Madagaskar nur dann präferenzbegünstigt in die EU eingeführt werden, wenn eine Erklärung auf der Rechnung vorliegt,

  • die von einem registrierten Ausführer (REX) ausgefertigt wurde,
  • oder die von einem Ausführer (ohne Registrierung) ausgefertigt wurde, sofern der Wert der Sendung 6.000 Euro nicht übersteigt.

Warenverkehrsbescheinigungen EUR.1 sowie von ermächtigten Ausführern ausgestellte Erklärungen auf der Rechnung werden ab 1. Januar 2023 nicht mehr anerkannt. 

Quelle: Mitteilung der Europäische Kommission, DG Taxud vom 9. Dezember 2022

Weitere Informationen zum REX: Merkblatt registrierter Ausführer (Zoll)

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