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Änderung der Kombinierten Nomenklatur
07.10.2020
Vor dem Hintergrund der Corona-Pandemie ist die Nachfrage nach bestimmten medizinischen Waren gestiegen. Dies gilt insbesondere für Schutzmasken.
Für Schutzmasken werden zusätzliche TARIC-Unterpositionen geschaffen. Damit ist eine differenzierte Einreihung je nach Filtereigenschaft der jeweiligen Maske möglich.
Ziel ist es, den nationalen Zollbehörden die Möglichkeit zu geben, die jeweilige Ware schneller zu identifizieren und von anderen Waren zu unterscheiden, die in dieselbe Unterposition eingereiht werden. So sollen Verzögerungen in der Abfertigung und letztendlich in der Lieferkette vermieden werden.
Gleichzeitig können mit den zusätzlichen Unterpositionen Handelsströme besser überwacht werden.
Die neuen TARIC-Codes finden sich im Anhang der Durchführungsverordnung (EU) 2020/1369.
Quelle:
Durchführungsverordnung (EU) 2020/1369 der Kommission vom 29. September 2020 zur Änderung des Anhangs I der Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 des Rates über die zolltarifliche und statistische Nomenklatur sowie den Gemeinsamen Zolltarif; ABl. L 319 vom 2. Oktober 2020, S. 2.