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Zollmeldung EU Einfuhrabgaben, übergreifend

Schutzmaßnahmen der SACU gegenüber EU-Einfuhren unverhältnismäßig

Schiedsgericht entscheidet zugunsten der EU im Streit mit der SACU. Die Schutzmaßnahmen der SACU gegenüber EU-Einfuhren von gefrorenen Hähnchenteilen waren unverhältnismäßig.

Von Melanie Hoffmann | Bonn

Das Gremium stellte fest, dass die Schutzmaßnahmen der Zollunion des Südlichen Afrika (SACU) gegenüber EU-Einfuhren von gefrorenen Hähnchenteilen nicht verhältnismäßig waren und über das erforderliche Maß zum Schutz einer ernsthaften Verletzung oder Störung hinausgingen. Außerdem war die Zeitspanne zwischen der Untersuchung und der Annahme der Schutzmaßnahmen unverhältnismäßig lang und stand somit nicht im Einklang mit den Regelungen des Wirtschaftspartnerschaftsabkommen (WPA) zwischen der Europäischen Union (EU) und den SADC-Staaten (Botsuana, Lesotho, Mosambik, Namibia, Südafrika, Eswatini).

Das Gremium entschied folglich zugunsten der EU. Da die Schutzmaßnahmen bereits im März 2022 ausliefen, muss die Zollunion des Südlichen Afrika (SACU) derzeit keine sofortigen Maßnahmen ergreifen. 

Zum Hintergrund:

Die SACU erließ bereits im September 2018 Schutzmaßnahmen in Form von erhöhten Einfuhrzöllen auf gefrorene Hähnchenteile. Im Juni 2019 beantragte die EU folglich Konsultationen mit der SACU zu diesen Maßnahmen, die im September 2019 stattfanden. Daraufhin beantragte die EU im April 2020 die Gründung eines bilateralen Streitbeilegungsgremiums, welches am 29. November 2021 seine Arbeit aufnahm. 

Quelle und weitere Informationen:
ressemitteilung der Europäischen Kommission, vom 3. August 2022

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