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Maßnahmen zur Erleichterungen bei der Vorlage von Dokumenten werden erneut verlängert
29.06.2021
Vor dem Hintergrund der Covid-19 Pandemie wurde die Durchführungsverordnung (EU) 2020/466 erlassen. Sie soll das reibungslose Funktionieren des Binnenmarkts sowie Importe aus Drittländern sicherstellen.
Diese Verordnung wird bis zum 1. September 2021 verlängert.
Die Verordnung gibt den Mitgliedstaaten die Möglichkeit, Ausnahmeregelungen zu nutzen, um Kontrollen beim Import von Pflanzen, Pflanzen- und tierischen Produkten sicherzustellen. Beispielsweise sind vorübergehend elektronische Kopien als Alternative zur Vorlage der Originale amtlicher Bescheinigungen in Papierform zulässig.
Weitere Informationen finden Sie auf der Internetseite der deutschen Zollverwaltung zur Coronakrise.
Auf der Internetseite des Julius-Kühne-Instituts finden Sie Regelungen anderer Länder.
Quelle:
Durchführungsverordnung (EU) 2021/984 der Kommission vom 17. Juni 2021 zur Änderung der Durchführungsverordnung (EU) 2020/466 hinsichtlich der Geltungsdauer befristeter Maßnahmen; ABl. L 216 vom 18. Juni 2021, S. 202.