Zollmeldung EU Freihandelsabkommen (Warenursprung, Präferenzen)

Verhandlungen zum WPA zwischen der EU und den ESA-Staaten

Die Verhandlungen sind abgeschlossen. Die EU wird zeitnah die Entwürfe der Texte veröffentlichen.

Von Dr. Melanie Jordan | Bonn

Die Europäische Union hat mit den Komoren, Madagaskar, Mauritius und den Seychellen (ESA-Staaten) ein modernisiertes Wirtschaftspartnerschaftsabkommen (WPA) abgeschlossen. Die Verhandlungen zur Stärkung des Interims-WPA, das bereits seit Mai 2012 bzw. Februar 2019 von den Ländern vorläufig angewandt wurde, wurden 2019 aufgenommen.

Ziel des modernisierten Abkommens ist es, neue Maßstäbe für Handel und Investitionen zu schaffen sowie wirtschaftliches Wachstum und nachhaltige Entwicklung in den Partnerländern zu fördern. Gleichzeitig soll das Abkommen die regionale Integration in Afrika stärken und zur Diversifizierung der Wirtschaft beitragen. Besonders im Fokus stehen neben dem Warenhandel auch Wirtschaftsbereiche wie Dienstleistungen, Digitalisierung, Nachhaltigkeit und geistiges Eigentum.

Die EU wird die ausgehandelten Textentwürfe zeitnah veröffentlichen, damit diese dann die erforderlichen internen Verfahren durchlaufen können. Nach der Annahme durch den Rat können die EU und die ESA-Staaten das Abkommen unterzeichnen. Im Anschluss daran sind die Zustimmung des Europäischen Parlaments und der Beschluss des Rates zum Abschluss des Abkommens erforderlich. Erst wenn die ESA-Staaten das Abkommen ebenfalls ratifiziert haben, kann es in Kraft treten. Eine vorläufige Anwendung ist ebenfalls möglich, sofern dies vereinbart wird.

Weitere ESA-Staaten können dem Abkommen jederzeit beitreten.

Quelle und weitere Informationen: Pressemitteilung der Europäischen Kommission