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Zollmeldung EU WTO

WTO-Panel setzt Verfahren mit russischer Beteiligung aus

Das Panel setzt seine Arbeit am Verfahren WT/DS604 "Russian Federation - Certain Measures concerning Domestic and Foreign Products and Services" vorübergehend aus.

Von Dr. Melanie Hoffmann | Bonn

Am 8. März 2022 erhielt das WTO-Panel eine Mitteilung der Europäischen Union (EU), in der sich die EU auf Art. 12 Abs. 12 Vereinbarung über Regeln und Verfahren zur Beilegung von Streitigkeiten (DSU) bezieht und die vorübergehende Aussetzung des oben genannten Streitfalls erfragt. Da die EU im vorliegenden Fall als beschwerdeführende Partei gilt und somit die Voraussetzungen nach Art. 12 Abs. 12 DSU erfüllt sind, setzt das Gremium mit Wirkung zum 8. März 2022 die Arbeit an dem Streitfall WT/DS604 für einen unbestimmten Zeitraum aus. 

Gemäß Art. 12 Abs. 12 DSU kann das Panel seine Arbeit jederzeit auf Antrag der beschwerdeführenden Partei für einen Zeitraum von höchstens zwölf Monaten aussetzen. Sollte die Arbeit des Panels für mehr als zwölf Monate ausgesetzt werden, erlischt die Genehmigung für die Einsetzung des Panels.

Mitteilung der WTO über die vorübergehende Aussetzung

Hintergrund:

Die EU hatte im Juli 2021 ein Verfahren bei der WTO gegen Russland eingeleitet, da Russland seit 2015 seine Importsubstitutionspolitik durch verschiedene Beschränkungen und Anreize schrittweise ausgeweitet hat. Dieses Vorgehen sei unvereinbar mit den Grundsätzen der WTO, vor allem mit dem der Inländergleichbehandlung.

Weitere Informationen zum Streitfall: Pressemitteilung der Europäischen Kommission vom 19. Juli 2021 

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