Zollmeldung
EWR
Internationale Handelsabkommen, übergreifend
Vorübergehende Ursprungsregeln im PEM-Raum
Ein alternativ anwendbares Regelwerk ergänzt die Ursprungsprotokolle der jeweiligen bilateralen Abkommen. Der Leitfaden der EU-Kommission erklärt Änderungen und Anwendung.
17.10.2022
Von Melanie Hoffmann,
Dr. Achim Kampf
|
Bonn
Das Ziel der mehrjährigen Verhandlungen der Europäischen Union (EU) mit den Partnerstaaten des Paneuropa-Mittelmeerraumes über die Modernisierung des Abkommens und der Ursprungsregeln war die Schaffung eines einzigen Revisions-Rechtsaktes. Da man sich bisher auf kein modernisiertes Übereinkommen einigen konnte, vereinbart die EU mit den Vertragsstaaten des derzeit geltenden Übereinkommens die alternativ geltenden (geplanten neuen) Regelungen des Übereinkommens. Deshalb werden nun die Ursprungsprotokolle der jeweiligen bilateralen Abkommen mit einem alternativ anwendbaren Regelwerk ergänzt. Innerhalb der Übergangsperiode kann der Exporteur im Warenverkehr mit anwendenden Vertragsparteien das Regionale Übereinkommens über Pan-Europa-Mittelmeer-Präferenzursprungsregeln (PEM-Übereinkommen) oder die Übergangsregeln anwenden.
Die EU strebt auch weiterhin den Abschluss der Überprüfung des PEM-Übereinkommens an, um ein einheitliches und modernisiertes Regelwerk für den gesamten PEM-Bereich zu schaffen. Dieses soll innerhalb der Zone die einzelnen Ursprungsprotokolle ersetzen, was durch Verweisung der Protokolle auf das Übereinkommen erfolgt.
Zum Leitfaden "Guidance on transitional PEM rules"
Zum Hintergrund: Die Paneuropa-Mittelmeer-Zone ist ein Netzwerk von mehr als 60 Präferenzabkommen, die die 24 Teilnehmerländer untereinander geschlossen haben. Soweit als Bindeglied einheitliche Ursprungsregeln bestehen, führt dies zu Zollvergünstigungen.