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FinnlandCoronavirus / Aufenthaltsrecht, Einreise- und Ausreisebestimmungen
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Rechtsmeldung Finnland Coronavirus
Am 7. April 2020 hat die finnische Regierung die Verlängerung der Grenzkontrollen und Verkehrsbeschränkungen bis zum 13. Mai 2020 beschlossen.
08.04.2020
Von Nadine Bauer | Bonn
Von den Einreisebeschränkungen ausgenommen sind neben finnischen Staatsbürgern und Personen mit gültigem Wohnsitz in Finnland auch notwendige Reisen zur Arbeit oder anderer notwendiger Personenverkehr. Dies betrifft Personen, die im Gesundheitswesen oder in der Forschung tätig sind, Fachleute im Bereich der Altenpflege, Grenzpersonal, Personal im Güterverkehr, Diplomaten, Mitarbeiter internationaler Organisationen, Militärpersonal und Mitarbeiter humanitärer Hilfsorganisationen sowie Mitarbeiter, die lebenswichtige Aufgaben erfüllen. Ebenso kann der Grenzübertritt nach Ermessen der Grenzbehörden gestattet werden, wenn die betreffende Arbeit für die Versorgungssicherheit oder das Funktionieren des Arbeitsmarktes als notwendig erachtet wird.
Arbeitnehmer müssen eine Bescheinigung ihres Arbeitgebers mitführen, aus der hervorgeht, dass die Arbeit unerlässlich ist.
Arbeitgeber werden zudem aufgefordert, Möglichkeiten zu prüfen, wie die grenzüberschreitende Mobilität von Arbeitnehmern verringert werden kann, zum Beispiel durch die Bereitstellung von Unterkünften in der Nähe ihres Arbeitsplatzes.
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