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Registrierung
Erst mit Eintragung in das Handelsregister (kaupparekisteri) erlangt die finnische Aktiengesellschaft ihre Rechtspersönlichkeit. Das Handelsregister führt das nationale finnische Patent- und Registeramt (Patentti- ja rekisterihallitus/Patent- och registerstyrelsen/National Board of Patents and Registration of Finland). Nicht nur Aktiengesellschaften, sondern auch die meisten finnischen Einzelkaufleute und Personenhandelsgesellschaften sowie Niederlassungen ausländischer Unternehmen in Finnland sind dort registrierungspflichtig.
Das neue Handelsregistergesetz von 2023 (kaupparekisterilaki) hat einige Neuerungen mit sich gebracht. So können gelöschte Gesellschaften unter bestimmten Voraussetzungen wieder eingetragen werden, außerdem wird die Benutzung von e-Services für fast alle Unternehmen Pflicht.
Eine kostenlose Recherche der Basiseinträge des Handelsregistereintrags eines finnischen Unternehmens (Unternehmensname, Firmen- und Körperschaftsnummer, Erstregistrierung zum Handelsregister, Unternehmenssitz und Art der letzten Eintragungen) ist in englischer Sprache auf einer Homepage des finnischen Patent- und Registeramtes möglich. Das Handelsregister bietet außerdem Hilfestellung in englischer Sprache zur Registrierung einer Gesellschaft.
Germany Trade & Invest (Stand: April 2025)