Branche kompakt | Frankreich | Maschinenbau

Rahmenbedingungen

Im gemeinsamen Markt gelten in Frankreich grundsätzlich die gleichen Rahmenbedingungen wie in Deutschland.

Frauke Schmitz-Bauerdick

Von Frauke Schmitz-Bauerdick | Paris

Im innergemeinschaftlichen Warenverkehr der Europäischen Union sind die Regelungen des Umsatzsteuerkontrollverfahrens in der EU zu beachten. Informationen hierzu finden sich auf der Internetseite des Bundeszentralamtes für Steuern. Für die Sicherheit von Maschinen findet auch in Frankreich die EU-Maschinenverordnung 2023/1230 aus dem Jahr 2023 Anwendung. Sie löst die Maschinenrichtlinie 2006/42/EG ab und stellt neue Anforderungen, insbesondere bei Fragen der Digitalisierung oder in Bezug auf vernetzte Maschinen und Cybersicherheit. Hinsichtlich der Normierung gelten ebenfalls die einschlägigen EU-Richtlinien (siehe etwa Deutsches Institut für Normung e.V. oder Association Française de Normalisation).

Germany Trade & Invest stellt ausführliche Informationen zum Wirtschafts- und Steuerrecht sowie zu Einfuhrregelungen, Zöllen und nichttarifären Handelshemmnissen zur Verfügung.

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