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Rechtsmeldung Frankreich Verbraucherschutzrecht

Frankreich erleichtert digitale Kündigung für Verbraucher

Mit einem Dekret der Premierministerin erleichtert Frankreich die Beendigung von Verträgen. In vielen Fällen soll sie mit wenigen Klicks möglich sein.

Von Karl Martin Fischer | Bonn


Das Dekret Nr. 2023-417 vom 31. Mai 2023 sieht vor, dass Gewerbetreibende in Verträgen mit Verbrauchern:

  • eine Kündigungs-Funktion auf ihrer Website und, soweit vorhanden auch auf dem Online-Auftritt für Mobiltelefone einrichten,

  • diese Kündigungsfunktion klar und gut lesbar bezeichnen, und zwar mit den Worten „résilier votre contrat“ oder einer ähnlichen unzweideutigen Bezeichnung,

  • die Kündigungsfunktion mit einem Formular ausstatten, in dem die für die Kündigung relevanten Informationen abgefragt werden, und

  • zum Abschluss des Vorgangs eine Übersicht der eingegebenen Daten anzeigt, die der Verbraucher dann ändern oder bestätigen kann.

Gemäß Artikel L-215-1 des französischen Verbrauchergesetzes müssen Verbraucher nach der erfolgten Kündigung eine Bestätigung erhalten, die über die Kündigung als solche und das Datum der Beendigung des Vertrages informiert.

Diese Rechte gelten allerdings nur, wenn der Vertrag auf elektronischem Wege geschlossen wurde oder wenn der gewerbliche Vertragspartner einen Abschluss von Verträgen auf elektronischem Wege anbietet. Diese Regeln sind am 1. Juni 2023 in Kraft getreten.

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