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Recht kompakt | Frankreich | Verjährung

Frankreich: Verjährung

Das französische Recht kennt eine Regelverjährungsfrist von fünf Jahren. 

Von Nadine Bauer | Bonn

Rechtliche Regelungen finden sich im französischen Zivilgesetzbuch (Code civil) sowie in der Zivilprozessordnung (Code de procédure civile): Zahlungsansprüche verjähren gemäß Art. 2224 Codice civil grundsätzlich fünf Jahre ab dem Zeitpunkt, ab dem der Gläubiger Kenntnis von den Umständen erlangt hat oder hätte erlangen können, die ihm die Geltendmachung der Forderung ermöglichen. Es bestehen jedoch zahlreiche besondere Verjährungsfristen (délai de prescription). Die gesetzliche Höchstverjährungsfrist nach Art. 2232 Abs. 1 Code civil („délai butoir“) beträgt 20 Jahre. Verjährungsfristen können ausgesetzt (suspendu) oder unterbrochen (interrompu) werden.

Umfassende Informationen zu prozessualen Fristen hält das Europäische Justizportal in deutscher Sprache bereit.

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