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Special | Frankreich | Coronavirus

Einschränkungen im Personen- und Warenverkehr

Frankreichs Regierung hat die Masken- und Coronapasspflicht im März 2022 fast vollständig aufgehoben. Das Infektionsgeschehen scheint weiter unter Kontrolle. (Stand: 1. April 2022)

Von Peter Buerstedde | Paris

Seit dem 14. März 2022 muss in Frankreich nur noch in Gesundheitseinrichtungen der Impfpass vorgezeigt werden. An allen anderen Orten ist die Verpflichtung weggefallen. Die Maskenpflicht besteht nur noch im öffentlichen Verkehr und ebenfalls in Gesundheitseinrichtungen (inklusive Apotheken und Analyselabors). Auch bei der am 10. April 2022 anstehenden ersten Runde der Präsidentschaftswahlen besteht keine Impfpass- oder Maskenpflicht.

Erneute Einschränkungen werden derzeit von der Regierung ausgeschlossen. Die Epidemielage scheint weitgehend unter Kontrolle zu sein. Seit Anfang März 2022 steigen die Infektionszahlen stetig an und haben noch kein Plateau erreicht. Die Krankenhauseinweisungen und die Krankenhausbelegung mit Covid-19-Patienten haben sich aber seit Anfang März auf einem niedrigen Niveau stabilisiert. Gleiches gilt seit Mitte März auch für die Patientenzahlen in Intensivpflege und die Todesfälle.

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Die Regierung hat die Regeln für Kontaktpersonen schrittweise gelockert. Seit dem 21. März 2022 müssen sie sich nicht mehr isolieren, auch wenn sie nicht geimpft sind. Positiv getestete Personen müssen sich weiter sieben Tage lang isolieren. Sie können sich aber nach fünf Tagen freitesten, falls sie in den vorangegangenen 48 Stunden keine Symptome mehr hatten.  

Einreise aus EU-Ländern problemlos möglich

Grundsätzlich ist die Grenze zwischen Frankreich und allen Ländern der Europäischen Union (EU) für den Personen- und Warenverkehr weiter uneingeschränkt offen. 

Frankreich hat das Einreiseregime ab dem 12. Februar 2022 etwas gelockert. Generell gilt: Wer vollständig geimpft ist, darf einreisen, egal aus welchem Herkunftsland. Für ungeimpfte Reisende sind die Herkunftsländer je nach Risikoeinschätzung nach einem Ampelsystem eingeteilt worden. Die Ampel umfasst aber derzeit nur zwei Farben – "grün" und "orange". EU-Länder zählen allesamt zur "grünen" Zone. 

Regeln für die Einreise nach Frankreich (Stand: 1. April 2022)

Personen, die vollständig geimpft sind, dürfen ohne Test einreisen, egal aus welchem Herkunftsland.


Eine Person gilt als vollständig geimpft 28 Tage nach einer Impfung mit dem Vakzin von Janssen oder 7 Tage nach einer zweiten Impfung mit den anderen von der Europäischen Arzneimittel-Agentur (EMA) zugelassenen Impfstoffen (Pfizer/Comirnaty, Moderna oder AstraZencea/Vaxzevria/Covishield). Eine volle Impfung mit anderen von der Weltgesundheitsbehörde, aber nicht von EMA zugelassenen Impfstoffen muss um eine Dosis eines mRNA-Impfstoffes vervollständigt werden und gilt dann 7 Tage danach. 


Für Einreisende, die nach obigen Regeln nicht vollständig geimpft sind, gilt ein Ampelsystem mit derzeit nur noch zwei Farben – grün und orange. Alle EU-Länder zählen zur "grünen" Zone.


Ungeimpfte aus "grünen" Ländern müssen ein negatives Testergebnis vorweisen (PCR-Test vor weniger als 72 Stunden oder Antigen-Test vor weniger als 48 Stunden). Ungeimpfte Reisende aus "orangen" Regionen müssen zusätzlich zum negativen Testergebnis einen triftigen Grund für die Reise belegen können. Außerdem müssen sie eine eidesstattliche Erklärung abgeben, dass sie weder Covid-19-Symptome aufweisen noch in den vorangegangenen zwei Wochen in Kontakt mit Infizierten standen, und können bei Einreise erneut getestet werden.


Die Karte mit den Regionen sowie detaillierte Regeln können hier eingesehen werden.

Frankreich nicht mehr Hochrisikogebiet

Einreisende aus Frankreich nach Deutschland ab einem Alter von 12 Jahren müssen, unabhängig von der Art des Verkehrsmittels, bei der Einreise über ein negatives Testergebnis, einen Impf- oder Genesenennachweis verfügen. Bei der Einreise aus einem Hochrisikogebiet gelten zusätzliche Anmelde-, Nachweis- und Quarantänepflichten. Nach der Einteilung des Robert-Koch-Instituts ist Frankreich (inklusive aller Überseegebiete) seit dem 3. März 2022 kein Hochrisikogebiet mehr.

Die Auslandshandelskammer (AHK) in Paris kann bei Fragen zur Mitarbeiterentsendung beraten.

Aktuelle Informationen zu Reisebeschränkungen

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