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Zollmeldung GCC Umsatzsteuer
Bis Ende 2021 haben vier von sechs Staaten des Golfkooperationsrates die Umsatzsteuer eingeführt: Saudi-Arabien, die Vereinigten Arabischen Emirate, Bahrain und das Sultanat Oman.
03.01.2022
Von Amira Baltic-Supukovic | Bonn
Die sechs Staaten des Golfkooperationsrates (GCC) haben im Mai 2016 eine Umsatzsteuer (Mehrwertsteuer) in Höhe von fünf Prozent beschlossen und ein gemeinsames Übereinkommen über deren Einführung verfasst. Bis Ende 2021 haben vier von sechs Mitgliedstaaten die Vorgaben des Übereinkommens in die nationale Gesetzgebung umgesetzt.
Saudi-Arabien hob den Steuersatz zum 1. Juli 2020 von 5 auf 15 Prozent an. Bahrain verdoppelte seinen Steuersatz zum 1. Januar 2022 von fünf auf zehn Prozent.
Land | Datum der Einführung | Aktueller Regelsatz in Prozent |
---|---|---|
Saudi-Arabien | 1. Januar 2018 | 15 |
Vereinigte Arabische Emirate | 1. Januar 2018 | 5 |
Bahrain | 1. Januar 2019 | 10 |
Oman | 16. April 2021 | 5 |
Kuwait | unbekannt | |
Katar | unbekannt |
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