Zollbericht Indien Zolltarif, Einfuhrzoll

Zölle und Einfuhrabgaben

In der Regel ist an die Wareneinfuhr die Erhebung von Zöllen und Einfuhrnebenabgaben geknüpft.

Von Jürgen Huster, Andrea Mack | Bonn

Zolltarif und Importzoll (Basic Customs Duty – BCD)

Der indische Einfuhrzolltarif basiert auf der aktuellen internationalen Nomenklatur des Harmonisierten Systems zur Bezeichnung und Codierung der Waren (HS 2022). Für eine Vielzahl von Waren sind im indischen Tarif weitere nationale Unterteilungen mit achtstelligen Codes vorgesehen. Darüber hinaus sind in Kapitel 98 des Tarifs unter anderem die tariflichen Zollbegünstigungen für Einfuhren im Rahmen von bestimmten Industrieprojekten festgeschrieben. Bei den Zollsätzen handelt es sich in der Mehrzahl um Wertzollsätze (in Prozent vom Wert). Für bestimmte Waren sind Mindestzölle vorgeschrieben. So bestehen im Textilbereich Zollsätze aus einem Wertzollsatz und einem spezifischen Satz (in indischen Rupien pro Mengeneinheit), wobei derjenige Zollsatz angewendet wird, der zur höheren Zollbelastung führt.

Bemessungsgrundlage für die Festsetzung der Einfuhrzölle (= Zollwert) ist im Rahmen eines Kaufgeschäftes grundsätzlich der Transaktionswert. Das ist der für die Waren gezahlte oder zu zahlende Preis, wobei nach dem indischen Zollwertrecht die Beförderungs- und Versicherungskosten bis zur Eingangszollstelle in Indien hinzugerechnet werden, sofern sie nicht im Kaufpreis enthalten sind. Grundsätzlich akzeptiert die indische Zollverwaltung den Wert CIF (Cost, Insurance and Freight) bzw. CIP (Carriage and Insurance Paid To) der internationalen Lieferbedingungen (Incoterms) als Zollwert.

Der Spitzenzollsatz für Industrieerzeugnisse beträgt grundsätzlich 35 Prozent. Ausnahmen bestehen unter anderem für komplette Personenkraftwagen sowie Krafträder (70 Prozent). Der Zollsatz für Maschinen, Anlagen aus den Kapiteln 84 und 85 des Zolltarifs beträgt überwiegend 7,5 oder 10 Prozent. 

Mit Verordnung ("Jumbo" Notification) Nr. 45 der zentralen Finanzverwaltung vom 24. Oktober 2025 werden Zollbegünstigungen bzw. Zollbefreiungen außerhalb des Tarifs für eine Liste von mehr als 400 Waren und Kategorien festgeschrieben. Für einige Waren ist für die Inanspruchnahme des Zollvorteils ein bestimmter Verwendungszweck vorgeschrieben. Die Verordnung wird ständig aktualisiert und den Bedürfnissen der indischen Wirtschaft angepasst. Zur Bestimmung der Zollbelastung mit dem jeweils angewandten Zollsatz (applied tariff) ist somit sowohl der Einfuhrzolltarif als auch diese Verordnung mit den Zollbegünstigungen oder Zollaussetzungen heranzuziehen.

Die aktuellen angewandten Einfuhrzölle mit den Einfuhrnebenabgaben können im EDI-System der indischen Zollverwaltung unter Trade Guide on Imports abgerufen werden.

Agriculture Infrastructure and Development Cess (AIDC)

Mit dem Finanzgesetz 2021 wurde die Landwirtschafts-, Infrastruktur- und Entwicklungsabgabe für den Import bestimmter landwirtschaftlicher Erzeugnisse, Edelmetalle sowie alkoholischer Getränke wie Wein und Spirituosen eingeführt. Bemessungsgrundlage ist gemäß Artikel 124 des Finanzgesetzes der Zollwert der Waren ("Assessable Value"). Der Abgabensatz für alkoholische Getränke beträgt 100 Prozent. Inzwischen wird die AIDC auch auf weitere Produkte wie Schuhe, Fahrzeuge und Möbel erhoben.

Sozialabgabe (Social Welfare Surcharge)

Seit 2018 wird als weitere Einfuhrnebenabgabe grundsätzlich die "Social Welfare Surcharge" (SWS) in Höhe von 10 Prozent vom Zollbetrag erhoben. Befreiungen von der Abgabe bestehen zum Beispiel für bestimmte landwirtschaftliche Erzeugnisse, Textilien und Bekleidung, Edelmetalle, Fahrräder sowie Nutzfahrzeuge.

Gesundheitsabgabe (Health Cess)

Mit dem indischen Haushalt 2020 führte die Regierung die "Gesundheitsabgabe“ (Health Cess) für den Import von Medizinprodukten ein. Die Abgabe wird mit einem Steuersatz von 5 Prozent für Medizinprodukte der HS-Codes 9018 bis 9022 erhoben. Bemessungsgrundlage ist der Zollwert der Waren. Medizinprodukte, die tariflich und außertariflich vom Zoll befreit sind, sind auch von der Health Cess befreit.

Naturkatastrophengebühr

Bei der Einfuhr von Tabakerzeugnissen sowie rohem Erdöl und Öl aus bituminösen Mineralien fällt eine Naturkatastrophengebühr (National Calamity Contingent Duty) in unterschiedlicher Höhe an. Angewendet werden sowohl spezifische Sätze als auch Wertsteuersätze, bei denen der verzollte Warenwert als Bemessungsgrundlage dient.

Straßen- und Infrastrukturabgabe

Für Benzin ist eine "Road and Infrastructure Cess" von 5 indischen Rupien/Liter zu zahlen. Für Hochgeschwindigkeitsdiesel beträgt diese Abgabe 2 Rupien/Liter. 

Umsatzsteuer (Goods and Services Tax)

Die indische Zentralregierung führte im Juli 2017 landesweit eine einheitliche Umsatzsteuer für Waren und Dienstleistungen (Goods and Services Tax - GST) ein. Bei Umsätzen über Bundesstaatengrenzen hinweg sowie bei Importen wird diese Abgabe als Integrated Goods and Services Tax (IGST) erhoben. Die indische Umsatzsteuer berechtigt registrierte Unternehmer in Indien zum Vorsteuerabzug und entspricht so in der Systematik der Mehrwertsteuer. Die Registrierung des indischen Unternehmers erfolgt über das Portal GSTNetwork (GSTN). 

Mit der Notification Nr. 9/2025 vom 17. September 2025 fand eine Umstrukturierung der Steuersätze statt. Seitdem gibt es grundsätzlich nur noch drei Umsatzsteuersätze: 

  • den reduzierten Satz von 5 Prozent unter anderem für landwirtschaftliche Erzeugnisse, Nahrungsmittel, bestimmte Medizinprodukte, Medikamente, Textilien und Elektrofahrzeuge
  • den Normalsatz von 18 Prozent für die Mehrzahl der Waren, neu auch für Haushaltsgeräte, Kleinwagen, Nutzfahrzeuge und Kraftfahrzeugteile (zuvor mit 28 Prozent besteuert)
  • den erhöhten Steuersatz von 40 Prozent für sogenannte Luxusgüter wie gesüßte Getränke, Tabakwaren, SUV, Privatflugzeuge und Yachten.

Die Steuersätze von 12 und 28 Prozent wurden mit der Reform abgeschafft. Nur für Waren des Zolltarifkapitels 71 gilt eine IGST von 0,25 bis 3 Prozent. Ausgenommen von der IGST sind zum Beispiel verschiedene Agrarprodukte und Druckereierzeugnisse gemäß der Notification Nr. 10/2025. Besteuerungsgrundlage für die IGST ist der verzollte Zollwert.

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