Rechtsbericht Georgien Gesellschaftsrecht
Aktualisierungspflicht für Unternehmensdaten in Georgien
Unternehmen profitieren von einer verlängerten Frist, um ihre Registrierungsdaten aufzudatieren.
05.03.2026
Von Yevgeniya Rozhyna | Bonn
Die jüngsten Änderungen des georgischen Gesetzes über Unternehmer verlängern die Frist für die Aktualisierung von Unternehmensdaten bis zum 1. April 2026. Der ursprünglich geplante Termin war der 1. März 2025. Die Verlängerung wurde notwendig, da ein Großteil der Unternehmen nicht ausreichend Zeit hatte, den Registrierungsprozess abzuschließen.
Hintergrund ist die Anpassung der Daten an die aktuelle Gesetzeslage. Die Änderungen wurden eingeführt, um das georgische Unternehmensregister an internationale Standards anzugleichen – einschließlich der Anforderung an die Transparenz der Eigentümerstruktur.
Wer muss die Aktualisierung vornehmen?
Alle in Georgien registrierten juristische Personen, die vor dem 1. Januar 2022 registriert wurden, müssen ihre Registrierungsdaten bei der Nationalen Agentur für öffentliche Register (NARP) aktualisieren. Die Pflicht bezieht sich sowohl auf aktive als auch auf ruhende Unternehmen, sofern sie weiterhin im Register geführt werden. Auch nicht-kommerzielle Organisationen sind von dieser Pflicht betroffen.
Welche Daten müssen ergänzt oder aktualisiert werden?
Unternehmen müssen insbesondere folgende Unterlagen und Angaben neu einreichen beziehungsweise aktualisieren:
- Gründungsurkunde;
- Satzung;
- Angaben zu Eigentümern, Anteilseignern und gegebenenfalls anderen wirtschaftlich Berechtigten;
- Management- und Organisationsstruktur;
- Kapital- und Anteilsregelungen.
Zudem müssen folgende Informationen auf den aktuellsten Stand gebracht werden:
- Name und Adresse des registrierten Firmensitzes;
- Angaben zum registrierten Vertreter oder Bevollmächtigten;
- Daten der leitenden Organe beziehungsweise Bevollmächtigten;
- Weitere im Register hinterlegte Unternehmensinformationen.
Liegt keine Satzung vor, kann eine Standardsatzung hinterlegt werden. In diesem Fall gelten die Gründungsurkunde sowie die im öffentlichen Register verfügbare Standardsatzung als maßgeblich.
Was passiert wenn die Frist nicht eingehalten wird?
Werden die Registrierungsdaten bis zum 1. Januar 2027 nicht entsprechend den gesetzlichen Anforderungen aktualisiert, versendet die NARP ein Mahnschreiben mit der Aufforderung zur Nachbesserung. Betroffene Unternehmen haben drei Monate Zeit, die fehlenden Daten einzureichen.
Erfolgt keine fristgerechte Reaktion, wird die Registrierung ausgesetzt. Dadurch werden unter anderem die Ausstellung von Registerauszügen und anderen amtlichen Dokumenten blockiert.
Zum Thema:
- GTAI-Rechtsbericht Wirtschaftsrecht in Georgien
- GTAI-Rechtsbericht Georgien: Änderungen im Gesellschaftsrecht