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Zollmeldung Georgien Zollgesetz und Zollverfahren, übergreifend

Georgien stellt Anmeldung von Waren auf elektronische Form um

Durch die Vorabanmeldung von Waren in elektronischer Form wird das Zollverfahren erleichtert. 

Von Karin Appel | Bonn

Das georgische Finanzministerium erklärte, dass die Vorabanmeldung über die offizielle Website der Steuerbehörde erleichtert werden soll. Das Ministerium wies auch darauf hin, dass die Zollverfahren in den Freizonen eine Ausnahme bilden würden. Dort müssten die Erklärungen weiterhin in physischer Form vorgelegt werden.

Die elektronischen Anmeldungen werden über das System ASYCUDA World ermöglicht. Bei der internetbasierten Software können neben der Zollanmeldung auch Zusatzdokumente eingereicht werden sowie die Abwicklung weiterer Zollverfahren wie zum Beispiel Veredelungverfahren, Versandverfahren und Zolllagerung beantragt werden. Die entsprechende Software kann beim Finanzamt erworben werden, für die Abgabe elektronischer Erklärungen muss man sich vorher im System registrieren. 

Quelle: Finanzministerium Georgien 

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