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Rechtsmeldung | Ghana | Dienstleistungsrecht

Neues ghanaisches Zahlungsportal für Dienstleister

Die ghanaische Finanzbehörde hat ein neues Zahlungsportal lanciert. Darüber können nicht ansässige Anbieter von elektronischen Dienstleistungen die Mehrwertsteuer bezahlen.

Von Katrin Grünewald | Bonn

Anbieter von elektronischen Dienstleistungen in Ghana sind verpflichtet, Mehrwertsteuer zu zahlen. Dies gilt auch dann, wenn sie in Ghana nicht ansässig sind, das heißt kein Büro bzw. keine Niederlassung haben. Das neue Portal (Supplies of Electronic Services VAT Payment Portal) soll die Zahlung der Mehrwertsteuer vereinfachen, indem ein einheitliches und digitales Zahlungssystem zur Verfügung gestellt wird. Dadurch sollen die Steuerverpflichtungen für ausländische Erbringer digitaler Dienstleistungen transparenter werden.

Als elektronische Dienstleistungen gelten unter anderem das Anbieten sozialer Netzwerke, Online-Spiele, Cloud-Dienste, Video- und Audiostreaming oder der Betrieb von digitalen Marktplätzen. Anbieter solcher Dienstleistungen sind verpflichtet, in Ghana den regulären Mehrwertsteuersatz in Höhe von 12,5 Prozent zu zahlen. Hinzu kommen der National Health Insurance Levy in Höhe von 2,5 Prozent, der Ghana Education Trust Fund Levy in Höhe von 2,5 Prozent und der Covid-19 Health Recovery Levy in Höhe von einem Prozent. Die Steuerbelastung beläuft sich somit auf 17,5 Prozent. Die Steuer ist am letzten Arbeitstag des Monats fällig, der auf den Monat folgt, in dem die Dienstleistung erbracht wurde.

Das neue Portal soll bereits ab dem 1. April 2022 genutzt werden. Betroffene Anbieter elektronischer Dienstleistungen müssen sich zunächst registrieren und können dann ihre Steuerzahlungen einreichen.

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