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Special | Ghana | LkSG | Umsetzungshilfe Risikoanalyse

Verstoß gegen das Verbot von Zwangsarbeit und aller Formen der Sklaverei

Der Länderbericht Umsetzungshilfe Risikoanalyse Ghana unterstützt bei der Ermittlung und Vermeidung menschenrechtlicher Risiken gemäß dem Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz.

(Vgl. § 2 Abs. 2 Nr. 3 u. 4 LkSG)

Kurzbeschreibung: Indikatoren für Zwangsarbeit sind das Einbehalten von Löhnen, die Einschränkung der Bewegungsfreiheit des Beschäftigten, das Einbehalten von Ausweisdokumenten, die Schaffung unzumutbarer Arbeits- und Lebensverhältnisse durch Arbeit unter gefährlichen Bedingungen, unzumutbare Unterkünfte, exzessives Maß an Überstunden sowie die Anwendung von Drohungen und/oder Gewalt. Beispiele für Zwangsarbeit sind insbesondere Menschenhandel und Schuldknechtschaft. Das Verbot von Sklaverei umfasst sämtliche Formen von Herrschaftsausübung oder Unterdrückung im Umfeld der Arbeitsstätte, wie die extreme wirtschaftliche Ausbeutung und Erniedrigung.

Gesetzliche Grundlagen

Ghana ist Mitglied der Internationalen Arbeitsorganisation (International Labour Organization; ILO) und hat acht von zehn Kernübereinkommen ratifiziert. Dazu gehören das hier relevante Übereinkommen über Zwangs- oder Pflichtarbeit (ILO-Übereinkommen Nr. 29) sowie das Übereinkommen über die Abschaffung von Zwangsarbeit (ILO-Übereinkommen Nr. 105). Das ILO-Protokoll von 2014 zum Übereinkommen Nr. 29 über Zwangsarbeit hat Ghana noch nicht ratifiziert. Informationen zu Mitgliedschaften in internationalen Abkommen sind in der Datenbank NORMLEX (Information System on International Labour Standards) der ILO verfügbar: Ratifications by country.

Das Verbot von Sklaverei und Zwangsarbeit ist in der ghanaischen Verfassung verankert. Die Verfassung wird ergänzt durch zahlreiche Gesetze. Zwangsarbeit, Zwangsheirat und der Handel mit Sklaven beziehungsweise Menschenhandel sind nach dem Criminal Code (1960 Act 29), nach dem Labour Act (2003 Act 651) und Human Trafficking Act (2005, Act 694) strafbar. Informationen zu einschlägigen nationalen Policies und zum anwendbaren nationalen Recht sind in der Datenbank NATLEX (Database on national labour, social security and related human rights legislation) der ILO verfügbar: Browse by country.

Weiterführende Informationen zu Definition und rechtlichen Instrumenten bezüglich des Verbots von Zwangsarbeit und Sklaverei bietet der Praxislotse Wirtschaft & Menschenrechte.

Risiken

Ghana ist nach dem Global Slavery Index von 2023, der unter anderem die Verbreitung von Zwangsarbeit und Menschenhandel weltweit bewertet, in der Kategorie Vulnerability to Modern Slavery mit 45/100 Punkten bewertet. Je höher der Wert, desto höher fällt das Risiko in Bezug auf Anfälligkeit für Zwangsarbeit aus. Das Land wird besser bewertet als das benachbarte Côte d'Ivoire (59/100), als Nigeria (76/100), Togo (57/100) und Senegal (53/100). In Ghana sind nach dem Index je 1.000 Personen 2,9 von Zwangsarbeit betroffen; 91.000 Menschen insgesamt. 

Zwangsarbeit ist vor allem im informellen Sektor verbreitet und in der Landwirtschaft sowie im Bergbau zu finden. Im Agrarsektor ist insbesondere der Kakaosektor und die Fischerei vor allem im Inland betroffen. Im Bergbausektor gibt es Fälle von Zwangsarbeit im Bereich des Goldabbaus, vorwiegend im small-scale-mining-Bereich. Dabei sind überwiegend Kinder Opfer von Zwangsarbeit, das wiederum oft mit Fällen von Menschenhandel einhergeht (schlimmste Formen von Kinderarbeit). Zudem ist Ghana Transitland für Menschenhändler, die Personen in andere Länder, unter anderem auch nach Europa, verbringen.

Detaillierte Statistiken sind kaum verfügbar. Allerdings schätzt die Walk Free Foundation (Herausgeber des Global Slavery Index) die Zahl auf Arbeitssklaven im Kakaosektor auf 17.400 Menschen (betrachteter Zeitraum: 2013 bis 2017), davon etwa 3.400 Erwachsene und 14.000 Kinder. Im Fischereisektor gibt es wohl die meisten Fälle von Zwangsarbeit, vor allem im Bereich der Inlandsfischerei im Voltasee. Presseberichten zufolge gibt es zudem Fälle von sklavenähnlichen, menschenunwürdigen Bedingungen von ghanaischen Arbeitskräften bei ausländischen Fischereiflotten. Betroffene sind hier in der Regel Erwachsene, wohingegen bei Inlandsfischerei vor allem Kinder Opfer sklavereiähnlicher Praktiken und Menschenhandels sind. Presseberichten zufolge gibt es immer wieder Fälle von Menschenhandelsyndikaten, die Kinder zum Arbeiten auf Kakaoplantagen und zum Fischen in Ghana und ins benachbarte Côte d'Ivoire verkaufen.

Um mögliche Zwangsarbeitsrisiken in anderen Branchen in Ghana zu ermitteln, können Unternehmen auf den CSR Risiko-Check zurückgreifen.

Präventions- und Abhilfemaßnahmen

Die Delegation der Deutschen Wirtschaft in Ghana bietet für lokale Zulieferer in bestimmten Branchen Schulungen zum neuen Gesetz an. Informationen zu den Angeboten der Delegation zum LkSG sind unter dem Supply Chain Due Diligence Project verfügbar.

Für die Identifizierung von Zwangsarbeit vor Ort steht die Eliminating and Preventing Forced Labour: Checkpoints app der ILO zur Verfügung. Für den Austausch von Unternehmen in Lieferketten zur Eliminierung von Zwangsarbeit bietet sich das Global Business Network on Forced Labour an. Weiterführende Informationen zu Präventions- und Abhilfemaßnahmen hinsichtlich des Verbots der Beschäftigung von Personen in Zwangsarbeit und Sklaverei können über den Praxislotsen Wirtschaft & Menschenrechte unter Zwangsarbeit im Sorgfaltsprozess adressieren und Arbeitszeiten im Sorgfaltsprozess adressieren eingesehen werden.

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