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Zollmeldung Ghana Einfuhrverbote und Beschränkungen, übergreifend

Ghana - Einführung der Cargo Tracking Note geplant

Bonn (GTAI) – Die ghanaische Steuerbehörde hat angekündigt, eine obligatorische Voranmeldung für Seefrachtsendungen nach und aus Ghana einzuführen. Die sogenannte Cargo Tracking Note (CTN) ist vom Exporteur, Spediteur oder Frachtführer bereits im Verladehafen des Exportlandes zu beantragen. Mit der Umsetzung des Voranmeldesystems weltweit hat die Ghana Revenue Authority das Unternehmen CTN Ghana beauftragt. Eine gültige CTN-Nummer kann nach vorheriger Registrierung auf deren Webseite unter https://www.ctnghana.com beantragt werden. Dort sind auch weitere Informationen über den Verfahrensablauf und die Kosten verfügbar.

 

Die CTN enthält grundlegende Informationen über die Warensendung, die an die zuständigen Behörden im Bestimmungsland übermittelt werden, um eine frühzeitige Risikoanalyse und Sendungsverfolgung zu ermöglichen. Die CTN-Nummer muss auf Konnossement und Ladungsverzeichnis vermerkt sein.

 

Nach einer Verschiebung um einen Monat soll die erste Implementierungsphase ab 1. März 2018 für Seefrachtsendungen aus Asien und dem indischen Subkontinent beginnen. In der zweiten Implementierungsphase, die ab 1. April 2018 vorgesehen ist, wird die Cargo Tracking Note für Seefrachtsendungen aus Europa, Amerika und dem Rest der Welt verpflichtend. (AM)

 

Quelle: Hapag-Lloyd Mitteilung vom 19.2.2018 sowie weitere Pressemeldungen

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