EU Customs & Trade News EU Einfuhrverbote und Beschränkungen, übergreifend
EU: Futter- und Lebensmittel nicht tierischen Ursprungs
EU aktualisiert die Liste für verstärkte Einfuhrkontrollen.
29.01.2026
Von Stefanie Eich | Bonn
Durchführungsverordnung (EU) 2019/1793 enthält Vorschriften über die vorübergehenden verstärkten amtlichen Kontrollen bei der Einfuhr sowie besondere Bedingungen für die Einfuhr bestimmter Lebens- und Futtermittel in die Europäische Union. Die Anhänge dieser Verordnung werden regelmäßig aktualisiert.
Anhang I enthält die Liste der Futtermittel und Lebensmittel nicht tierischen Ursprungs, die verstärkten amtlichen Kontrollen am benannten Eingangsort unterliegen.
Anhang II enthält Lebens- und Futtermittel aus bestimmten Drittländern, deren Eingang besonderen Bedingungen unterliegt. Grund hierfür ist das Risiko einer Kontamination durch Mykotoxine (einschließlich Aflatoxinen), Pestizidrückstände, einer mikrobiellen Kontamination oder einer Kontamination durch Sudanfarbstoffe und Pflanzentoxine.
Änderungen in Anhang I
Folgende Erzeugnisse werden neu in die Liste aufgenommen:
- Erdbeeren aus Ägypten
Folgende Erzeugnisse werden in die Liste in Anhang I aufgenommen und im Gegenzug aus Anhang II gestrichen:
- Pfeffer der Gattung Piper und getrocknete oder gemahlene oder sonst zerkleinerte Früchte der Gattungen Capsicum oder Pimenta aus Indien
- Calciumcarbonat aus Indien
Folgende Erzeugnisse werden aus der Liste gestrichen:
- Okra aus Indien
- Reis aus Indien
- Muskatnuss (Myristica fragrans) aus Indien
- Vanille sowie Gewürznelken, Mutternelken und Nelkenstiele aus Indien
- Speiserüben (Brassica rapa ssp. rapa), mit Essig oder Essigsäure zubereitet oder haltbar gemacht, und Speiserüben (Brassica rapa ssp. rapa), in Salzlake oder mit Zitronensäure zubereitet oder haltbar gemacht, nicht gefroren, aus dem Libanon
- Johannisbrotkernmehl enthaltende Mischungen von Lebensmittelzusatzstoffen aus Malaysia
- Grapefruits aus der Türkei
- Johannisbrotkernmehl enthaltende Mischungen von Lebensmittelzusatzstoffen aus der Türkei
Änderungen der Kontrolldichte
Für folgende Erzeugnisse werden die Häufigkeit von Nämlichkeitskontrollen und Warenuntersuchungen verändert:
- Helmbohnen (Lablab purpureus) aus Bangladesch
- Palmöl aus Côte d’Ivoire
- Orangen aus Ägypten
- Paprika der Gattung Capsicum (ausgenommen Gemüsepaprika) aus Ruanda
- Paprika der Gattung Capsicum (ausgenommen Gemüsepaprika) aus Thailand
- Zitronen (Citrus limon, Citrus limonum) aus der Türkei
- Sesamsamen aus der Türkei
- Schwarzer Pfeffer (Piper nigrum) aus Brasilien
- Pistazien sowie daraus hergestellten Mischungen und Erzeugnissen aus der Türkei
- Mandarinen, Clementinen, Wilkings und ähnliche Kreuzungen von Zitrusfrüchten aus der Türkei
- Orangen aus der Türkei
Quelle:
Durchführungsverordnung (EU) 2026/194; ABl. L vom 29. Januar 2026.