Chronologische Übersicht über EU-Sanktionen gegenüber Russland
Am 23. Februar traten die ersten Sanktionen der EU gegenüber Russland im Zusammenhang mit dem Krieg in der Ukraine in Kraft, seitdem wurden sie sukzessive erweitert und verschärft.
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Am 23. Februar traten die ersten Sanktionen der EU gegenüber Russland im Zusammenhang mit dem Krieg in der Ukraine in Kraft, seitdem wurden sie sukzessive erweitert und verschärft.
(Stand: 03.11.2022) Die Welthandelsorganisation (WTO) hat zahlreiche Tools und Datenbanken entwickelt. Sie sollen Unternehmen im globalen Handel unterstützen.
Damit hebt die Regierung ein seit 2012 geltendes Einfuhrverbot auf, das aufgrund möglicher Gesundheitsrisiken verhängt wurde.
Für Medienvertreter und deren Equipment ist eine Voranmeldung notwendig. Die Vorab-Registrierung von Waren im ACI-System entfällt hingegen.
Aus Sicht der EU-Kommission müssen dringend Maßnahmen ergriffen werden, um Mitgliedstaaten und Wirtschaftsteilnehmer besser zu informieren.
Für den Vertreib von Waren in Algerien sind bestimmte Marktzugangsvoraussetzungen zu beachten. Neben Einfuhrgenehmigungen gibt es auch eine Reihe von Registrierungsanforderungen.
Die ukrainische Regierung hat die Sonderuntersuchung für die Einfuhr bestimmter Käsesorten in die Ukraine beendet. Die Untersuchung erfolgte unabhängig vom Ursprungsland.
Infolge der anhaltenden Aggression Russlands gegenüber der Ukraine hat die EU bereits mehrere Sanktionspakete beschlossen. Hier finden Sie die wichtigsten Punkte im Überblick.
Um die Verpflichtungen zur Umsetzung der EU-Gesetzgebung vollständig zu erfüllen, änderte die ukrainische Regierung weitere Rechtsvorschriften.
Kirgisistan, Mosambik und Katar werden als Teilnehmer des Zertifizierungssystems aufgenommen.