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Zollbericht EU Krieg in der Ukraine
Am 23. Februar traten die ersten Sanktionen der EU gegenüber Russland im Zusammenhang mit dem Krieg in der Ukraine in Kraft, seitdem wurden sie sukzessive erweitert und verschärft.
03.06.2022
Von Karin Appel | Bonn
Nach langen Verhandlungen, beschlossen alle 27 EU-Mitgliedstaaten am 3. Juni das sechste Sanktionspaket, welches insbesondere ein weitreichendes Öl-Embargo gegen Russland beinhaltet: Der Kauf, die Einfuhr und der Transfer von Rohöl und bestimmten Erdölprodukten aus Russland in die EU wurden verboten. Dabei soll der weitere Ausstieg aus dem Bezug russischen Öls sukzessive 6 Monate für Rohöl und 8 Monate für andere raffinierte Erdölerzeugnisse dauern. Das Embargo soll entsprechend bezwecken, im kommenden Jahr zumindest auf dem Seeweg kein russisches Öl mehr in die EU zu lassen.
Eine Ausnahmeregelung davon wurde lediglich für Ungarn, die Slowakei und Tschechien festgelegt: Sie dürfen wegen ihrer großen Abhängigkeit bis auf Weiteres russisches Öl über die Druschba-Pipeline importieren. Darüber hinaus gelten für Bulgarien und Kroatien befristete Ausnahmeregelungen für die Einfuhr von russischem Rohöl auf dem Seeweg bzw. von Vakuumgasöl.
Neben dem Öl-Embargo beschloss die EU, drei weitere russische Kreditinstitut, darunter die größte russische Bank Sberbank, Credit Bank of Moscow und die Russian Agricultural Bank sowie die weißrussische Bank für Entwicklung und Wiederaufbau, aus dem Finanzkommunikationsnetzwerk SWIFT auszuschließen.
Außerdem wurde die Sendetätigkeit mehrerer russischer Nachrichtensender in der EU verboten. Darunter sind "Rossiya RTR/RTR Planeta", "Rossiya 24/Russland 24" und "TV Centre International".
Mit dem sechsten Sanktionspaket wurde schließlich die Liste der Personen und Einrichtungen, die von Ausfuhrbeschränkungen für Güter und Technologien mit doppeltem Verwendungszweck betroffen sind, um weitere russische und belarussische Einrichtungen erweitert. Auch die Liste der Güter und Technologien, die zur technologischen Verbesserung des russischen Verteidigungs- und Sicherheitssektors beitragen können, soll um 80 Chemikalien, die zur Herstellung chemischer Waffen verwendet werden können, erweitert werden.
Nachdem die EU-Mitgliedstaaten weitere Sanktionsmaßnahmen beschlossen haben, billigte der Europäische Rat am 8. April 2022 schließlich das neue Sanktionspaket, welches folgende Maßnahmen beinhaltet:
Um Schlupflöcher schließen zu können und die bestehenden Sanktionen zu verschärfen, wurden außerdem neue gezielte wirtschaftliche Maßnahmen beschlossen:
Darüber hinaus beschloss der Rat, Unternehmen zu sanktionieren, "deren Produkte oder Technologien bei der Invasion eine Rolle gespielt haben. Dazu zählen wichtige Oligarchen und Geschäftsleute , hochrangige Kreml-Beamte , Befürworter von Desinformation und Informationsmanipulation , die systematisch das Narrativ des Kreml über Russlands Kriegsaggression in der Ukraine verbreiten, sowie Familienangehörige von bereits sanktionierten Personen ".
Auch die Finanzsanktionen verschärfte die EU: Vier wichtige russische Banken, die 23 % des Marktanteils im russischen Bankensektor repräsentieren, legte man ein Transaktionsverbot auf. Damit wird diesen Banken nach dem De-SWIFTing ein Asset-Freeze auferlegt, welcher sie vollständig von den EU-Märkten abschneidet.
Die EU einigt sich auf neue Sanktionen in den Bereichen Energie, Finanzen und Kreditbewertungsdiensten. Daneben gibt es auch neue Handelsbeschränkungen.
Im Detail beschloss der Rat folgende Maßnahmen:
Am 28. Februar erweitert die EU die Sanktionsliste um 26 Personen und Organisationen.
Die beschlossenen Sanktionen richten sich gegen Einzelpersonen und Einrichtungen in Russland, die den Krieg gegen die Ukraine unterstützen.
Am 9. März 2022 einigten sich die EU-Mitglieder über weitere Sanktionen und verschärften die bestehenden Sanktionen. Insgesamt gelten die restriktiven Maßnahmen nun für insgesamt 862 Einzelpersonen und 53 Organisationen.
Im Zuge der neuen Sanktionen wurden die Verordnungen (EG) Nr. 765/2006 über restriktive Maßnahmen angesichts der Lage in Belarus und (EU) Nr. 833/2014 geändert.
Für Russland bedeutet dies eine Erweiterung der Sanktionsliste, 160 weitere Personen wurden in die Liste aufgenommen. Zu den aufgeführten Personen gehören:
Darüber hinaus führen die neuen Sanktionen zu weitreichenden Beschränkungen für die Ausfuhr von Seenavigations- und Funkkommunikationstechnologie und auch die Ausnahme in Bezug auf die Annahme von Einlagen von mehr als 100.000 Euro bei EU-Banken auf Schweizer und EWR-Bürger wurde ausgedehnt.
Schließlich bestätigte die EU, dass Darlehen und Kredite auf beliebige Weise gewährt werden können, einschließlich Krypto-Assets. Der Begriff „übertragbare Wertpapiere“ wurde präzisiert, um Krypto-Assets eindeutig einzubeziehen und somit die ordnungsgemäße Umsetzung der geltenden Beschränkungen zu gewährleisten.
Die neuen Sanktionen wirken sich erstmals auch auf Belarus aus: Es wurden ähnliche SWIFT- Verbote wie für Russland beschlossen und darüber hinaus wird klargestellt, dass Krypto-Vermögenswerte in den Geltungsbereich von „übertragbaren Wertpapieren“ fallen.
Die Finanzsanktionen betreffen nun auch Belarus und spiegeln im Wesentlichen die Sanktionen gegenüber Russland, das bedeutet:
Am 26. Februar 2022 beschlossen die Vereinigten Staaten, Frankreich, Kanada, Italien, das Vereinigte Königreich, die EU-Kommission und Deutschland weitere harte Finanzsanktionen gegen Russland in Form des Teilausschlusses aus dem internationalen Zahlungsdienstleistungssystem SWIFT, dem sich auch die Schweiz angeschlossen hat. Der Teilausschluss aus SWIFT dürfte dazu führen, das ganz erhebliche Teile des Handels zwischen Russland und Deutschland/der EU weitestgehend zum Erliegen kommen.
Alle russischen Banken, die bereits von der internationalen Gemeinschaft sanktioniert wurden, und weitere große russische Banken, die insgesamt etwa 70 Prozent des russischen Bankenmarktes ausmachen, sind betroffen.
Drei Arten von Banken werden aktuell noch vom SWIFT-Ausschluss ausgenommen:
Darüber hinaus sanktionierte die EU die Zentralbank der Russischen Föderation, das bedeutet das Einfrieren aller Vermögenswerte (= Devisenreserven in Euro, US-Dollar und Yen in Kooperation mit den USA und Japan) in den G-7 Ländern und das Verbot aller Transaktionen mit der Zentralbank.
Das dritte Sanktionspaket beinhaltet außerdem Sanktionen gegen die russische Luftfahrtindustrie und Sanktionen gegen russische Oligarchen, auch ihre Vermögenswerte in der EU wurden eingefroren.
Außerdem richten sich die Sanktionen erstmals direkt gegen Präsident Wladimir Putin und andere Staatsoberhäupter und frieren ihre Vermögenswerte ein. Von den neuen Sanktionen betroffen sind nun neben Präsident Putin auch Regierungschef Michail Mischustin, Außenminister Sergej Lawrow und der stellvertretende Vorsitzende des russischen Sicherheitsrates Dmitrij Medwedew.
Darüber hinaus verhängte die EU restriktive Maßnahmen gegen die Mitglieder des Nationalen Sicherheitsrates der Russischen Föderation und gegen die übrigen Mitglieder der russischen Staatsduma, welche die sofortige Anerkennung der selbsternannten "Republiken" Donezk und Luhansk durch Russland unterstützt haben.
Das zweite Sanktionspaket beinhaltet außerdem Beschränkungen gegen das Verteidigungsministerium der Russischen Föderation und den Dienst für Auslandsaufklärung (SWR), außerdem wurden sämtliche Visaerleichterungen umfassend eingestellt.
Die neu verhandelten Exportverbote von Dual-Use-Gütern betreffen Unternehmen des Verteidigungssektors sowie Schiffs- und Flugzeugbauunternehmen. Sie unterliegen dem Verbot, Ausrüstung und Technologien zu liefern sowie finanzielle Unterstützung zu leisten. Weiterhin verboten sind Lieferungen von Maschinen, Anlagen und Technologien für die Modernisierung von Ölraffinerien sowie von Geräten und Anlagen für die Luft- und Raumfahrt
Bei einem Sondertreffen der Außenminister der EU-Mitgliedstaaten am 22. Februar 2022 stimmten alle dem Vorschlag der EU-Kommission über Sanktionen gegenüber Russland zu.
Am 23. Februar 2022 veröffentlichte die EU die konkreten Sanktionen im EU-Amtsblatt. Sie beschloss individuelle Sanktionen, Wirtschaftssanktionen und Beschränkungen im Bereich der Kapital- und Finanzmärkte und Dienstleistungen, welche mit sofortiger Wirkung in Kraft traten:
Bei einem erneutem Sondergipfel am 24. Februar 2022 wurden die Sanktionen noch einmal umfangreich verschärft und betreffen nun auch die Bereiche Energie, Finanzen und Transport.