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Zollbericht Ghana Kennzeichnungsvorschriften

Warenkennzeichnung und Verpackung

Neben allgemeinen Vorgaben gelten für einige Produkte auch besondere Kennzeichnungsvorschriften.

Von Andrea Mack | Bonn

Allgemeine Kennzeichnungsvorschriften

Allgemeine Vorschriften für die Kennzeichnung und Ettikettierung von Waren sind in den Ghana Standards Board (Food, Drugs and other Goods) General Labelling Rules, 1992 (L.I. No. 1541) festgehalten. Außer Lebensmitteln und Medikamenten fallen auch Elektro- und Haushaltsgeräte wie Klimaanlagen, Kühl- und Gefrierschränke, Batterien, Lampen, Zement, Farben, Pestizide, Geflügelfutter und Körperpflegemittel unter diese Regelung.

Verpackungen müssen in englischer Sprache beschriftet werden und grundsätzlich folgende Angaben enthalten:

  • Name des Produkts/detaillierte Warenbezeichnung
  • bei Lebensmitteln: Liste der Inhaltsstoffe, Allergene und Zusatzstoffe, Abtropfgewicht, gegebenenfalls Behandlung mit ionisierenden Strahlen, Herstellungsdatum, Mindesthaltbarkeitsdatum oder Verfallsdatum
  • bei Arzneimitteln: Liste der Wirkstoffe und deren Konzentrationen, Herstellungs- und Verfallsdatum
  • bei anderen Produkten: elektrotechnische oder chemische Eigenschaften, falls zutreffend
  • Aufbewahrungshinweise
  • Gebrauchsanweisung
  • Nettoinhalt
  • Name und Anschrift des Herstellers und Vertreibers
  • Ursprungsland
  • Chargen- beziehungsweise Losnummer
  • bei Leuchtstofflampen: Angaben zu Leistung und Lebensdauer
  • bei Elektrokabeln: Leistungsdaten wie höchstzulässige Spannung und Stromstärke
  • bei Batterien: Typ und Leistungsdaten.

Die Kennzeichen oder Etiketten müssen auf die Verpackung gedruckt, (ein)geprägt oder gestempelt sein. Werden sie aufgestempelt, müssen sie mit unverwischbarer Tinte angebracht und lesbar sein.

Elektro- und elektronische Geräte

Elektronische Geräte und Ausrüstungen sind mit einer Gebrauchsanleitung, Sicherheitshinweisen und einer Garantie von mindestens sechs Monaten auszustatten. Bei Klimaanlagen, Kühl- und Gefriergeräten sowie Kompaktleuchtstofflampen ist die Angabe der Energieeffizienzklasse erforderlich.

Abgepackte Lebensmittel

Kennzeichnungsvorschriften für abgepackte Lebensmittel und alkoholische Getränke sind in den Guidelines for the labeling of prepackaged foods der Normenbehörde GSA von 2013 zusammengefasst. Lebensmittel und andere verderbliche Produkte müssen bei der Zollabfertigung eine Resthaltbarkeit von mindestens zwei Dritteln ihrer Gesamthaltbarkeitsdauer aufweisen. Bei Geflügel- und Fleischerzeugnissen sind maximal zulässige Fettgehalte zu beachten.

Weitere produktspezifische Kennzeichnung

Vorgaben zur Kennzeichnung von Saatgut und Düngemitteln sind im Plants and Fertilizer Act, 2010 (Act 803) aufgeführt.

Besondere Kennzeichnungsvorschriften gelten auch für weitere Warengruppen, zum Beispiel für Säuglingsnahrung, Tabak und Tabakerzeugnisse.

Hersteller und Importeure von verbrauchsteuerpflichtigen Waren wie alkoholfreien und alkoholischen Getränken oder Tabakwaren sind verpflichtet, jede Produkteinheit mit einem Steuerzeichen zu versehen, bevor diese Waren auf den Markt gebracht werden.

Verpackungsmaterial aus Holz

Bei der Einfuhr von Holzverpackungsmaterial fordert Ghana die Einhaltung des internationalen IPPC-Standards ISPM 15, hat dessen Anwendung bislang jedoch nicht amtlich bestätigt.


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