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Zollmeldung Guinea-Bissau Umsatzsteuer

Guinea-Bissau ersetzt Verkaufssteuer durch Mehrwertsteuersystem

Das neue Mehrwertsteuergesetz ist seit 1. Januar 2023 in Kraft.

Von Andrea Mack | Bonn

Die guinea-bissauische Regierung hat zum Jahresbeginn ein neues Mehrwertsteuerregime eingeführt, das die bisherige allgemeine Verkaufs- und Dienstleistungsteuer (Imposto Geral Sobre Vendas e Serviços) ablöst.

Der Normalsatz der Mehrwertsteuer (Imposto sobre o Valor Acrescentado) beträgt 19 Prozent.

Ein ermäßigter Steuersatz von 10 Prozent wird erhoben auf die Lieferung oder Einfuhr von Gütern und Dienstleistungen, die in Anhang I des Gesetzes gelistet sind. Dazu gehören unter anderem:

  • Nahrungsmittel (Reis, Mehl und Brot)
  • landwirtschaftliche Produktionsgüter (Düngemittel, lebende Tiere, pflanzliche Arzneimittel, Saatgut, Blumenzwiebeln und Setzlinge, Traktoren und landwirtschaftliche Maschinen)
  • Materialien und Ausrüstung für die Solarenergieproduktion
  • IT-Ausstattung
  • Ausrüstung zur Brandbekämpfung
  • Zeitungen, Zeitschriften und kulturelle, bildungsbezogene Aktivitäten
  • verschiedene Dienstleistungen im Tourismus- und Rechtsbereich.

Eine Befreiung von der Mehrwertsteuer gilt zum Beispiel für die Lieferung von Arzneimitteln und medizinischen Apparaten und Geräten, die in Anhang II des Gesetzes aufgeführt sind sowie für verschiedene Dienstleistungen.

Weitere Informationen:

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