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Zentralamerika: Rechtssystem

Die Rechtssysteme Panamas, Guatemalas und Honduras basieren auf dem Civil Law. (Stand: 18.02.2026)

Von Jan Sebisch | Bonn

Guatemala

Das Rechtssystem in Guatemala gründet auf der kontinental-europäischen Rechtsordnung (Civil Law) und ist historisch stark vom spanischen Recht geprägt. Als präsidiale Republik verfügt Guatemala über eine formelle Gewaltenteilung zwischen Legislative, Exekutive und Judikative, wobei die Verfassung der Republik Guatemala (Constitución Política de la República de Guatemala) die oberste Rechtsquelle darstellt. Sie regelt den Aufbau des Staates, garantiert grundlegende Menschenrechte und bildet den rechtlichen Rahmen für alle weiteren Normen. Ergänzt wird die Verfassung durch einfache Gesetze, die vom Kongress verabschiedet werden und zentrale Rechtsgebiete wie das Zivil-, Straf- und Verwaltungsrecht regeln.

Die Ausübung der rechtssprechenden Gewalt obliegt einer formell unabhängigen Justiz mit einer mehrstufigen Gerichtsstruktur. Der Oberste Gerichtshof (Corte Suprema de Justicia) ist das höchste ordentliche Gericht des Landes. Daneben existiert mit dem Verfassungsgericht (Corte de Constitucionalidad) ein eigenständiges Organ, das über die Vereinbarkeit von Gesetzen und staatlichen Maßnahmen mit der Verfassung entscheidet und eine zentrale Rolle im verfassungsrechtlichen Schutzsystem einnimmt.

Honduras

Das honduranische Rechtssystem gehört ebenfalls zur Familie der kontinentaleuropäischen Rechtsordnungen und weist deutliche Einflüsse des spanischen Rechts auf. Honduras ist als präsidiale Republik organisiert, die auf dem Prinzip der Gewaltenteilung basiert, bei dem die Verfassung der Republik (Constitución de la República de Honduras) als oberste Norm gilt. Sie legt die staatliche Struktur fest und bildet die Grundlage für das gesamte Rechtssystem. Neben der Verfassung existiert eine Vielzahl gesetzlicher Regelungen, die vom Nationalkongress erlassen werden und wesentliche Rechtsbereiche wie das Zivil-, Straf- und Verwaltungsrecht regeln.

Die Rechtsprechung wird von einer formal unabhängigen Justiz ausgeübt, die in mehreren Ebenen organisiert ist. Den Abschluss der ordentlichen Gerichtsbarkeit bildet der Oberste Gerichtshof (Corte Suprema de Justicia de Honduras). Innerhalb dieses Gerichtshofs ist eine besondere Kammer eingerichtet, die verfassungsrechtliche Fragen behandelt und die Vereinbarkeit staatlichen Handels mit der Verfassung kontrolliert. 

Panama

Das Rechtssystem Panamas ist dem kontinentaleuropäischen Rechtskreis zuzuordnen und geht in seinen Grundstrukturen auf das spanische Recht zurück. Panama ist eine präsidiale Republik und folgt dem Prinzip der Gewaltenteilung, wobei die Verfassung der Republik Panama (Constitución Política de la República de Panamá) die oberste Rechtsnorm darstellt. Sie bestimmt den institutionellen Aufbau des Staates, gewährleistet grundlegende Rechte und Freiheiten und setzt den Rahmen für das gesamte nationale Recht. Auf der Grundlage der Verfassung erlässt die Nationalversammlung Gesetze, die zentrale Rechtsgebiete wie das Zivil-, Straf- und Verwaltungsrecht regeln. 

Die rechtsprechende Gewalt liegt bei einer formell unabhängigen Justiz, die hierarchisch aufgebaut ist. Das höchste ordentliche Gericht ist der Oberste Gerichtshofs Panamas (Corte Suprema de Justicia), der auch verfassungsrechtliche Aufgaben wahrnimmt. Er ist unter anderem für die Kontrolle der Verfassungsmäßigkeit von Gesetzen und staatlichen Maßnahmen zuständig und spielt damit eine zentrale Rolle im verfassungsrechtlichen Gefüge des Landes.

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