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UN-Kaufrecht in Indien
Indien ist kein Mitgliedstaat des Wiener UN-Übereinkommens über den internationalen Warenkauf (United Nations Convention on Contracts for the International Sale of Goods, CISG).
12.04.2022
Von Julia Merle, Robert Herzner, Frauke Schmitz-Bauerdick
UN-Kaufrecht kann aber mittels einer entsprechenden Rechtswahlklausel im Vertrag Anwendung finden.
Hinweis: Vertiefende Informationen zum UN-Kaufrecht enthalten die GTAI-Publikation "UN-Kaufrecht in Deutschland, 25 Jahre Relevanz für den Warenexport, 2017" sowie das GTAI-Webinar "40 Jahre UN-Kaufrecht" (April 2020).